Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der
Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter
auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und
den kommunalen Nachbarn zu prüfen.
2.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach
§ 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat
dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den
Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom
19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 +
3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger
(Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100%
Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die
Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam
festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung
der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der
Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die
Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst
Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner
Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen.
2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des
Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im
Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die
Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2
zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine
entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die
Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem
01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und
Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass
eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung der Rettungsdienstgebühren
unverzüglich vorgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zur Beschlussfassung durch den Rat empfohlen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der
Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die
Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst
Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner
Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen.
2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes
gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im
Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die
Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2
zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine
entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die
Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem
01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und
Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass
eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung der Rettungsdienstgebühren
unverzüglich vorgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die
Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der
Qualitätssicherung, die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere
Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu
prüfen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als
Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den
Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern
abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom
19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 +
3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger
(Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100%
Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die
Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam
festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung
der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.