Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Unterausschuss Kulturbauten empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77.

Die Mittel von 9. Mio. € stehen für diese im Rahmen des Konjunkturförderungsgesetzes geplante Maßnahme im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung.

Um die in Anspruch genommenen Fördermittel nicht verzinst zurückzahlen zu müssen, ist die Beendigung der Maßnahme bis 12/2020 erforderlich. Der Rat beschließt die stufenweise Vergabe der Planung der Maßnahme. In Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und nach Vorliegen des Baubeschlusses optional in Stufe 2 die Vergabe der Leistungsphasen 4-9.

Der Rat beschließt die Freigabe der Finanzmittel.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77.

Die Mittel von 9. Mio. € stehen für diese im Rahmen des Konjunkturförderungsgesetzes geplante Maßnahme im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung.

Um die in Anspruch genommenen Fördermittel nicht verzinst zurückzahlen zu müssen, ist die Beendigung der Maßnahme bis 12/2020 erforderlich. Der Rat beschließt die stufenweise Vergabe der Planung der Maßnahme. In Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und nach Vorliegen des Baubeschlusses optional in Stufe 2 die Vergabe der Leistungsphasen 4-9.

Der Rat beschließt die Freigabe der Finanzmittel.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Topp-Burghardt stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77 unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Werkstattverfahrens Hallen Kalk.

Die Mittel von 9. Mio. € stehen für diese im Rahmen des Konjunkturförderungsgesetzes geplante Maßnahme im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung.

Um die in Anspruch genommenen Fördermittel nicht verzinst zurückzahlen zu müssen, ist die Beendigung der Maßnahme bis 12/2020 erforderlich. Der Rat beschließt die stufenweise Vergabe der Planung der Maßnahme. In Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und nach Vorliegen des Baubeschlusses optional in Stufe 2 die Vergabe der Leistungsphasen 4-9.

Der Rat beschließt die Freigabe der Finanzmittel.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77.

Die Mittel von 9. Mio. € stehen für diese im Rahmen des Konjunkturförderungsgesetzes geplante Maßnahme im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung.

Um die in Anspruch genommenen Fördermittel nicht verzinst zurückzahlen zu müssen, ist die Beendigung der Maßnahme bis 12/2020 erforderlich. Der Rat beschließt die stufenweise Vergabe der Planung der Maßnahme. In Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und nach Vorliegen des Baubeschlusses optional in Stufe 2 die Vergabe der Leistungsphasen 4-9.

Der Rat beschließt die Freigabe der Finanzmittel.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Revitalisierung der ehemaligen KHD Hallen 76 und 77.

Die Mittel von 9. Mio. € stehen für diese im Rahmen des Konjunkturförderungsgesetzes geplante Maßnahme im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft – bei Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung.

Um die in Anspruch genommenen Fördermittel nicht verzinst zurückzahlen zu müssen, ist die Beendigung der Maßnahme bis 12/2020 erforderlich. Der Rat beschließt die stufenweise Vergabe der Planung der Maßnahme. In Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und nach Vorliegen des Baubeschlusses optional in Stufe 2 die Vergabe der Leistungsphasen 4-9.

Der Rat beschließt die Freigabe der Finanzmittel.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.