Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss,

1.       beschließt das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG, von der Troisdorfer Stadtgrenze bis südlich des Ortsteiles Wahn, weiter bis zur Frankfurter Straße, entlang der Frankfuter Straße bis Am Linder Kreuz, Am Linder Kreuz bis zur Autobahn A 59, entlang der Autobahn zurück bis zur Frankfurter Straße, Frankfurter Straße in Richtung Süden bis zur Stadtgrenze von Troisdorf, entlang der Stadtgrenze bis zur Deutschen Bahn —Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 3. Änderung— einzuleiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet nördlich der A 59 zuzulassen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss,

1.       beschließt das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG, von der Troisdorfer Stadtgrenze bis südlich des Ortsteiles Wahn, weiter bis zur Frankfurter Straße, entlang der Frankfuter Straße bis Am Linder Kreuz, Am Linder Kreuz bis zur Autobahn A 59, entlang der Autobahn zurück bis zur Frankfurter Straße, Frankfurter Straße in Richtung Süden bis zur Stadtgrenze von Troisdorf, entlang der Stadtgrenze bis zur Deutschen Bahn —Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 3. Änderung— einzuleiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet nördlich der A 59 zuzulassen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

Die Bezirksvertretung Porz stimmt mit folgender Maßgabe zu:

Die Änderung im B-Plan bezieht sich nur auf die Parzellen, für die geplanten Notunterkünfte.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Ja:                   10 Stimmen                CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP)

Nein:                eine Stimme                Frau Wilden (Pro Köln)

Enth.:               7 Stimmen                  SPD, Herr Eberle (Linke), Herr Geraedts (AfD)

 

Mehrheitlich mit Maßgabe zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss,

1.       beschließt das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG, von der Troisdorfer Stadtgrenze bis südlich des Ortsteiles Wahn, weiter bis zur Frankfurter Straße, entlang der Frankfuter Straße bis Am Linder Kreuz, Am Linder Kreuz bis zur Autobahn A 59, entlang der Autobahn zurück bis zur Frankfurter Straße, Frankfurter Straße in Richtung Süden bis zur Stadtgrenze von Troisdorf, entlang der Stadtgrenze bis zur Deutschen Bahn —Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 3. Änderung— einzuleiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet nördlich der A 59 zuzulassen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

Die Änderung im B-Plan bezieht sich nur auf die Parzellen, für die geplanten Notunterkünfte.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt.