Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:

Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) die Weiterführung der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019.

Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 127.600 € für die Jahre 2018 und 2019.

Diese erforderlichen Kosten sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

Der Rat möge beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) die Weiterführung der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019.

Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 127.600 € für die Jahre 2018 und 2019.

Diese erforderlichen Kosten sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) die Weiterführung der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019.

Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 127.600 € für die Jahre 2018 und 2019.

Diese erforderlichen Kosten sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) die Weiterführung der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019.

Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 127.600 € für die Jahre 2018 und 2019.

Diese erforderlichen Kosten sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.