Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter
Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage
1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung vertagt die Behandlung der Vorlage, mit der Maßgabe,
dass die Fachverwaltung in der nächsten Sitzung diese erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem,
Herr Bronisz, Herr Dr Klusemann, Herr Küpper)
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt wegen Beratungsbedarf der Bezirksvertretung.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:
- § 2 Neubenennung
(…)
(3) Es sind nur leicht verständliche und
auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen
Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B.
Barcelona-Allee).
Die Anzahl der Zeichen soll
inklusive Leerzeichen auf 25 begrenzt werden.
·
Die
Ziffer 4.3 der Richtlinie von 1999 soll in die neue Richtlinie übernommen
werden:
4.3
Besteht das Anliegen, eine Straße umzubenennen, so beauftragt die zuständige
Bezirksvertretung das Zentrale Archiv für Straßenneu – und umbenennungen mit
der Prüfung des Anliegens und der Vorbereitung eines Beschlussentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.
Beschluss: zurückgestellt
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) in die nächste Sitzung geschoben mit der Bitte um Teilnahme der Fachverwaltung.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6 Stimmen), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (3 Stimmen) und Herrn Urmetzer (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5 Stimmen), Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Wiener (pro Köln)
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr.
0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die
Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:
§ 2 Neubenennung
(…)
(3) Es sind nur leicht verständliche und
auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen
Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B.
Barcelona-Allee).
Die Anzahl der
Zeichen soll inklusive Leerzeichen
auf 25 begrenzt werden.
(4) Satz 2.:
Grundsätzlich ist bei der
Benennung von Straßen und Plätzen darauf
zu achten, dass mittelfristig insgesamt ein ausgewogenes Zahlenverhältnis von
männlichen und weiblichen Namen erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend:
Frau Vadood (Grüne)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die CDU-Fraktion
stellt einen Änderungsantrag wie folgt:
Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie
dargestellt zu streichen
§ 2 Neubenennung
(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener
Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für
gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und
ähnlich lautende Straßenbezeichnungen,
die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner
Straße/Bonner Wall).
Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:
§ 2 Neubenennung
(5) ist ersatzlos zu streichen.
Der Bezirksbürgermeister lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Benennungsrichtline ist wie folgt zu
ändern:
Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie
dargestellt zu streichen
§ 2 Neubenennung
(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener
Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für
gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und
ähnlich lautende Straßenbezeichnungen,
die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner
Straße/Bonner Wall).
Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:
§ 2 Neubenennung
(5) ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, einer Stimme der
Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion bei Enthaltung von drei
Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)
Der Bezirksbürgermeister lässt über die geänderte
Beschlussvorlage abstimmen.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehl dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:
Die Richtlinie für die Benennung von
Straßen ist wie folgt zu ändern:
Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie
dargestellt zu streichen
§ 2 Neubenennung
(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener
Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für
gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße,
Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).
Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:
§ 2 Neubenennung
(5)
ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines
Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete
Richtlinie für die Benennung von Straßen.
Mehrheitlich durch Beschlusstext zu TOP 7.2.1 ersetzt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Herrn Kasnitz (Deine Freunde) und Herrn Geffe (GUT).
Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, den Tagesordnungspunkt wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit
8.1 Antrag der SPD-Fraktion betreffend
"Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und
Plätzen"
AN/0070/2017
Stellungnahme der
Verwaltung vom 02.02.2017
zu behandeln. Anschließend hat der Ausschuss auf Anregung von MdR Pohl beschlossen, beide Tagesordnungspunkte zur nächsten AVR-Sitzung am 23.04.2018 zurückzustellen. Hintergrund sei, dass die Beschlussvorlage noch nicht von allen Bezirksvertretungen vorberaten wurde und eine Synopse über die einzelnen Beschlüsse der Bezirksvertretungen sinnvoll wäre.
Beschluss:
Die vorliegende Beschlussvorlage sowie der diesbezügliche Antrag der SPD-Fraktion werden zur nächsten AVR-Sitzung am 23.04.2018 zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag und empfiehlt dem Rat
der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.
Die
Bezirksvertretung Nippes behält sich das Recht vor, Straßennamen weiterhin nach
bestehenden Firmen zu benennen.
Die Änderungen
der anderen Bezirksvertretungen werden unterstützt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen, wobei die Grünen den Vorschlag, Straßen nach bestehenden Firmen zu benennen, ablehnen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Seite..- Ziffer ..)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Die Vorlage wurde von
der Verwaltung endgültig zurückgezogen.