Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung vertagt die Behandlung der Vorlage, mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltung in der nächsten Sitzung diese erläutert.

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Bronisz, Herr Dr Klusemann, Herr Küpper)

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt wegen Beratungsbedarf der Bezirksvertretung.

 

 

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:

 

  • § 2 Neubenennung

 

(…)

 

(3) Es sind nur leicht verständliche und auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B. Barcelona-Allee).
Die Anzahl der Zeichen soll inklusive Leerzeichen auf 25 begrenzt werden.

 

 

·         Die Ziffer 4.3 der Richtlinie von 1999 soll in die neue Richtlinie übernommen werden:

 

4.3 Besteht das Anliegen, eine Straße umzubenennen, so beauftragt die zuständige Bezirksvertretung das Zentrale Archiv für Straßenneu – und umbenennungen mit der Prüfung des Anliegens und der Vorbereitung eines Beschlussentwurfs.




Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.

Beschluss: zurückgestellt


Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) in die nächste Sitzung geschoben mit der Bitte um Teilnahme der Fachverwaltung.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6 Stimmen), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (3 Stimmen) und Herrn Urmetzer (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5 Stimmen), Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Wiener (pro Köln)

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:

§ 2 Neubenennung

 

(…)

 (3) Es sind nur leicht verständliche und auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B. Barcelona-Allee).

Die Anzahl der Zeichen soll inklusive Leerzeichen auf 25 begrenzt werden.

(4) Satz 2.:

 

Grundsätzlich ist bei der Benennung von Straßen und Plätzen darauf zu achten, dass mittelfristig insgesamt ein ausgewogenes Zahlenverhältnis von männlichen und weiblichen Namen erreicht wird.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Nicht anwesend:

Frau Vadood (Grüne)

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag wie folgt:

 

Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie dargestellt zu streichen

§ 2 Neubenennung

(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).

Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:

§ 2 Neubenennung

(5) ist ersatzlos zu streichen.

Der Bezirksbürgermeister lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

1.    Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Benennungsrichtline ist wie folgt zu ändern:

Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie dargestellt zu streichen

§ 2 Neubenennung

(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).

Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:

§ 2 Neubenennung

(5) ist ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, einer Stimme der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion bei Enthaltung von drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)

Der Bezirksbürgermeister lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

2.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehl dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:

 

Die Richtlinie für die Benennung von Straßen ist wie folgt zu ändern:

Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie dargestellt zu streichen

§ 2 Neubenennung

(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).

Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:

§ 2 Neubenennung

(5) ist ersatzlos zu streichen.

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)

 

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.

 

Mehrheitlich durch Beschlusstext zu TOP 7.2.1 ersetzt.


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Herrn Kasnitz (Deine Freunde) und Herrn Geffe (GUT).

 

Beschluss: zurückgestellt


Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, den Tagesordnungspunkt wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit

8.1         Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen"

AN/0070/2017

Stellungnahme der Verwaltung vom 02.02.2017

0338/2017

 

zu behandeln. Anschließend hat der Ausschuss auf Anregung von MdR Pohl beschlossen, beide Tagesordnungspunkte zur nächsten AVR-Sitzung am 23.04.2018 zurückzustellen. Hintergrund sei, dass die Beschlussvorlage noch nicht von allen Bezirksvertretungen vorberaten wurde und eine Synopse über die einzelnen Beschlüsse der Bezirksvertretungen sinnvoll wäre.

 

Beschluss:

 

Die vorliegende Beschlussvorlage sowie der diesbezügliche Antrag der SPD-Fraktion werden zur nächsten AVR-Sitzung am 23.04.2018 zurückgestellt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen.

 

Die Bezirksvertretung Nippes behält sich das Recht vor, Straßennamen weiterhin nach bestehenden Firmen zu benennen.

 

Die Änderungen der anderen Bezirksvertretungen werden unterstützt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen, wobei die Grünen den Vorschlag, Straßen nach bestehenden Firmen zu benennen, ablehnen.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Seite..- Ziffer  ..)

Beschluss: endgültig zurückgezogen


Die Vorlage wurde von der Verwaltung endgültig zurückgezogen.