Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen


Beschluss:

 

Nach der Erörterung der aktuellen Stunde beschließt der Rat gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung zu überweisen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.