Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die
Beschlussvorlage ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien und bittet die Verwaltung,
- dem Ausschuss bis
zum Ende des nächsten Jahres einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung der
Richtlinie vorzulegen,
- bis zur Sitzung des Finanzausschusses die Widersprüche
hinsichtlich der verschiedenen U-Werte für Kellerdecken zu klären
und - die offenen Fragen zu beantworten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Auf Nachfrage von MdR Tokyürek sagt Frau Dr. Kremer zu, dass die Beantwortung der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 08.03.2018 gestellten Nachfragen spätestens bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 19.03.2018 vorliegt.
Daraufhin schlägt der Vorsitzende vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
Förderrichtlinie „Altbausanierung
und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“
und beauftragt die Verwaltung diese umzusetzen.
Zur Umsetzung des
Konzeptes beschließt der Rat der Stadt Köln die Einrichtung von 2,0 Mehrstellen
(1,0 Stelle in der EG 12 TVöD VKA zur Abwicklung und Fortschreibung der Förderrichtlinie
und 1,0 Stelle EG 11 TVöD VKA zur Entwicklung und Umsetzung eines Monitorings)
zum Stellenplan 2019 beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt,
Koordinationsstelle Klimaschutz.
Bis zum Inkrafttreten
des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu
ermöglichen.
Zur Finanzierung der
Maßnahme stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro p.a. für die
Haushaltsjahre 2018 bis 2021 im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,
-vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die
aufgrund der Stellenzusetzung benötigten jährlichen Personalaufwendungen von 167.500
Euro werden ab 2018 durch entsprechende Umschichtung innerhalb des Teilplans zu
Lasten der Transferaufwendungen sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (ergänzt
durch Anlage 3):
Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Förderrichtlinie „Altbausanierung und Energieeffizienz -
klimafreundliches Wohnen“ und beauftragt die Verwaltung diese umzusetzen.
Zur
Umsetzung des Konzeptes beschließt der Rat der Stadt Köln die Einrichtung von
2,0 Mehrstellen (1,0 Stelle in der EG 12 TVöD VKA zur Abwicklung und
Fortschreibung der Förderrichtlinie und 1,0 Stelle EG 11 TVöD VKA zur
Entwicklung und Umsetzung eines Monitorings) zum Stellenplan 2019 beim Dezernat
für Soziales, Integration und Umwelt, Koordinationsstelle Klimaschutz.
Bis
zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsstellen
bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der
Stellen zu ermöglichen.
Zur
Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro
p.a. für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 im Teilergebnisplan 1401,
Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur
Verfügung. Die aufgrund der Stellenzusetzung benötigten jährlichen
Personalaufwendungen von 167.500 Euro werden ab 2018 durch entsprechende
Umschichtung innerhalb des Teilplans zu Lasten der Transferaufwendungen
sichergestellt.
Die
Anregungen und Ergänzungen in Anlage 3 der Vorlage werden übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.