Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Kenntnis.
2. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau der OGS-Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend der jeweiligen Bedarfslage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Ausbau der
OGS-Plätze verbundenen notwendigen zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der
Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2019 mit aufzunehmen. Dies sind im Einzelnen
1,5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie in der
Jugendverwaltung zusätzliche 2,65 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW
(bzw. Entgeltgruppe 7 TVöD-V) zur Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5
Stelle in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen
werden sukzessive entsprechend der Einrichtung der OGS-Plätze durch die
Verwaltung zur Besetzung frei gegeben.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Stellen
werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme
der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben und Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung berücksichtigt und durch die Bereitstellung zusätzlicher
Mittel finanziert.
4. Die erforderlichen Mittel für die Finanzierung der
Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff.
entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen berücksichtigt.
In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune dauerhaft als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert. Es erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils an den Fördersätzen.
5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen realisiert.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Fachausschüssen das Ergebnis bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis:
- 11 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat nimmt den ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr
2018/2019 zur Kenntnis.
2.
Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau
der OGS-Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend
der jeweiligen Bedarfslage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse
vorzunehmen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Ausbau der OGS-Plätze verbundenen
notwendigen zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der Verwaltungsvorlage zum
Stellenplan 2019 mit aufzunehmen. Dies sind im Einzelnen 1,5 Stellen der
Entgeltgruppe 5 TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie in der Jugendverwaltung
zusätzliche 2,65 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (bzw. Entgeltgruppe
7 TVöD-V) zur Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5 Stelle in der
Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen werden sukzessive
entsprechend der Einrichtung der OGS-Plätze durch die Verwaltung zur Besetzung
frei gegeben.
Die
erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Stellen werden im Rahmen der
Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im
Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben und Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung
berücksichtigt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert.
4.
Die erforderlichen Mittel für die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger
werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme
der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
In
Fortführung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016
bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung
sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune
dauerhaft als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung
an die Träger ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel
finanziert. Es erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen
städtischen Anteils an den Fördersätzen.
5.
Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie
Beschäftigungsmaterialien wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan
0301 – Schulträgeraufgaben, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen realisiert.
6.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen
und den Fachausschüssen das Ergebnis bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den
ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 zur
Kenntnis.
2. Er beauftragt die
Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau der
OGS-Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend der
jeweiligen Bedarfslage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse
vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, die mit dem Ausbau der OGS-Plätze verbundenen notwendigen
zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan
2019 mit aufzunehmen. Dies sind im Einzelnen 1,5 Stellen der Entgeltgruppe 5
TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie in der Jugendverwaltung zusätzliche 2,65
Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (bzw. Entgeltgruppe 7 TVöD-V) zur
Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5 Stelle in der Besoldungsgruppe A 10
LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen werden sukzessive entsprechend der
Einrichtung der OGS-Plätze durch die Verwaltung zur Besetzung frei gegeben.
Die erforderlichen Mittel zur
Finanzierung der Stellen werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff.
entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben und Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung berücksichtigt und
durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert.
4. Die erforderlichen Mittel
für die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen der
Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im
Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen berücksichtigt.
In Fortführung des
Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende
schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in
gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune dauerhaft als
tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger
ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert. Es
erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils an
den Fördersätzen.
5. Die Finanzierung der
Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien
wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen realisiert.
6. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Fachausschüssen
das Ergebnis bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.