Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1. Der Rat nimmt den ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Kenntnis.

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau der OGS-Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend der jeweiligen Bedarfslage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse vorzunehmen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Ausbau der OGS-Plätze verbundenen notwendigen zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2019 mit aufzunehmen. Dies sind im Einzelnen 1,5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie in der Jugendverwaltung zusätzliche 2,65 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (bzw. Entgeltgruppe 7 TVöD-V) zur Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5 Stelle in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen werden sukzessive entsprechend der Einrichtung der OGS-Plätze durch die Verwaltung zur Besetzung frei gegeben.

Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Stellen werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben und Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung berücksichtigt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert.

4. Die erforderlichen Mittel für die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.

In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune dauerhaft als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert. Es erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils an den Fördersätzen.

 

5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen realisiert.

 

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Fachausschüssen das Ergebnis bekanntzugeben.

 

 




Abstimmungsergebnis:

  • 11 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

1. Der Rat nimmt den ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Kenntnis.

2. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau der OGS-Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend der jeweiligen Bedarfslage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse vorzunehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Ausbau der OGS-Plätze verbundenen notwendigen zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2019 mit aufzunehmen. Dies sind im Einzelnen 1,5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie in der Jugendverwaltung zusätzliche 2,65 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (bzw. Entgeltgruppe 7 TVöD-V) zur Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5 Stelle in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen werden sukzessive entsprechend der Einrichtung der OGS-Plätze durch die Verwaltung zur Besetzung frei gegeben.

Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Stellen werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben und Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung berücksichtigt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert.

4. Die erforderlichen Mittel für die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.

In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune dauerhaft als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert. Es erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils an den Fördersätzen.

5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen realisiert.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Fachausschüssen das Ergebnis bekanntzugeben.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1. Der Rat nimmt den ermittelten Bedarf von 30.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Kenntnis.

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Schuljahr 2021/2022 einen weiteren Ausbau der OGS-Platzzahlen bis zu einer Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen entsprechend der jeweiligen Bedarfslage und vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse vorzunehmen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Ausbau der OGS-Plätze verbundenen notwendigen zusätzlichen Stellen als Mehrstellen in der Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2019 mit aufzunehmen. Dies sind im Einzelnen 1,5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD-V in den Schulsekretariaten sowie in der Jugendverwaltung zusätzliche 2,65 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (bzw. Entgeltgruppe 7 TVöD-V) zur Festsetzung der Elternbeiträge sowie 0,5 Stelle in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW als Teamleitung. Die Stellen werden sukzessive entsprechend der Einrichtung der OGS-Plätze durch die Verwaltung zur Besetzung frei gegeben.

Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Stellen werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben und Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung berücksichtigt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert.

4. Die erforderlichen Mittel für die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2019ff. entsprechend der Inanspruchnahme der OGS-Plätze im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.

In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune dauerhaft als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel finanziert. Es erfolgt keine entsprechende Reduzierung des freiwilligen städtischen Anteils an den Fördersätzen.

 

5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien wird über veranschlagte Mittel aus dem Teilfinanzplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Zeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen realisiert.

 

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Fachausschüssen das Ergebnis bekanntzugeben.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.