Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;

2.       beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die SPD-Fraktion bittet die Vorlage wie folgt zu ergänzen:

 

1.    Beschluss:

 

Die Vorlage soll wie folgt um Ziffer 4 ergänzt werden:

„Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubeziehen.“

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)

 

Sodann lässt Herr Homann über den Ergänzungsvorschlag der Vorlage der Fraktion Die Grünen anstimmen.

 

2.    Beschluss:

Die Vorlage soll wie folgt um Ziffer 5 ergänzt werden:

„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist.“

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)

 

3.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen.

 

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;

2.       beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.

4.       Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubeziehen.

5.       Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde seitens der Verwaltung zurückgestellt.

Beschluss: geändert beschlossen


Vorsitzender Kienitz lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen abstimmen:

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen.

 

1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan

für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener

Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im

Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit

dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen

aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum",

ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf

mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;

 

2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten

Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09

für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener

Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes

im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im

Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben

(siehe Anlage 2);

 

3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

ohne Einschränkung zustimmt.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus

parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept

zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden

soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie

darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der

Planung besonders einzubeziehen.

 

5. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung

der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90

Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt,

sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin

orientiert ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- abgelehnt.

 

 

Vorsitzender Kienitz lässt danach über den Beschlussvorschlag der Verwaltung (wie in Anlage 9 erläutert) abstimmen:

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;

2.      beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2);

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke- zugestimmt.