Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Alternativbeschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 02 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung über die Alternative (02):
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und den Stimmen von Herrn Fischer, Herrn Graf und Herrn Vincon (alle Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei Enthaltung von Herrn Bezirksbürgermeister Hupke.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag (01):
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und den Stimmen von Frau Kosubek und Frau Yo (beide Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie Frau Tillessen (FDP) bei Enthaltung von Herrn Bezirksbürgermeister Hupke.
Die Beschlussvorlage ist somit abgelehnt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
4 Nein-Stimmen (1 CDU, 2 Grüne, Linke)
2 Enthaltungen (Grüne)
Nicht anwesend:
Frau Vadood (Grüne), Fr. Dr. Lerch (SPD)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Anregung von MdR Dr. Krupp beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 zu verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Alternativbeschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 02 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im
Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der Grünen und von Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich empfohlen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, dem verkaufsoffenen Sonntag für die Landmannstraße in Neuehrenfeld zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP- Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit drei Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der SPD-Fraktion,
der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg bei Enthaltung von zwei Stimmen
der CDU-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Die Grünen, gegen eine Stimme der
CDU-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau
Sandow)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss
über den Alternativvorschlag:
Der Rat beschließt gem. §
41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 02 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im
Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
II. Beschluss über die Vorlage:
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01
beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der Gruppe GUT und
BUNT bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.