Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im
Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen
mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 345.436,95
€ an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Nichtteilnahme der FDP-Fraktion.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung
Beschluss:
Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im
Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen
mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 345.436,95
€ an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 345.436,95 € an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im
Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen
mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 345.436,95
€ an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im
Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen
mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 345.436,95
€ an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen
Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61,
Flurstück 117.
Hierzu
wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen
zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf
rund 200.000 € brutto.
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im
Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen mit Stand
01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 345.436,95 € an, die
gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.