Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Handlungsfeld
Stadtplanung/Stadtentwicklung/Liegenschaften
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Die Verwaltung wird bekräftigt, weiterhin intensiv mindergenutzte Flächen dahingehend zu überprüfen, ob sie
für eine Kita-Nutzung umgewidmet werden können. Informationen zu Baulücken sowie
nutzbaren Flächen entlang ursprünglich festgesetzter Bebauungslinien (Fluchtlinien)
sind dem zuständigen Amt zur Verfügung zu stellen.
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Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Baugebiete
sind weiterhin in ausreichendem Maße Kita-Flächen vorzusehen und auszuweisen.
In die Bedarfsermittlung sollen auch die Entwicklungen angrenzender
Wohnungsgebiete ebenso wie die sich z. B. durch Generationenwechsel
verändernden 50er/60er-Jahre-Siedlungen einbezogen werden.
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Im Rahmen der Vermarktung städtischer Flächen für den
Wohnungsbau ist weiterhin und nachhaltig durch die Verwaltung zu prüfen, ob im
Erdgeschoss Kita- oder Großtagespflege-Nutzungen umgesetzt werden können.
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Die im Rahmen der Identifizierung von neuen Flächen für den
Wohnungsbau abgelehnten Flächen sollen auf ihre Nutzbarkeit als Kita-Flächen
überprüft werden.
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Das städtische Vorkaufsrecht ist auch für Kita-Flächen
dringend zu nutzen.
Handlungsfeld Stadtplanung und
Wirtschaft
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Die
Verwaltung wird gebeten, dauerhaft brachliegende Einzelhandelsflächen – beispielsweise
leerstehende Ladenlokale – zur Nutzung für Kitas oder Großtagespflege zu
überprüfen und auch das Nachnutzungsinteresse von Eigentümern in Erfahrung zu
bringen und entsprechend auf diese einzuwirken.
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Insbesondere
wird die Verwaltung gebeten, ihre Bemühungen und Gespräche mit Unternehmen zur
Gründung von Betriebs-Kitas zu verstärken. Hierbei sollen auch die Industrie-
und Handelskammer sowie die Handwerkskammer einbezogen werden.
Handlungsfeld Stadtplanung und
Umwelt/Grün
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Die
Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welchen Stellen mobile Lösungen
am Rande von Grünflächen zur Kita-Nutzung möglich sind. Dabei gilt es das
Konzept der Kita, Aspekte des Denkmalschutzes und Landschaftsschutzes zu beachten.
Handlungsfeld Stadtplanung und Sport /
Schule / Soziales und Senioren
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Die
Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen,
- beim Neubau von Schulen, zusätzlich Kitas auf dem jeweiligen Gelände unterzubringen;
- bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Vereinsheimen von Sportvereinen Kitas
mit diesen zu kombinieren;
- in Kombination mit oder auf Flächen von Seniorenzentren /-wohnheimen privater
und städtischer Träger Kitas zu bauen bzw. anzubauen.
Handlungsfeld Jugendhilfe / Kita-Bau
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Die
Verwaltung wird beauftragt, eine intensive Aufklärungsarbeit zur Großtagespflege
aufzulegen. Zudem
soll die Akquise von Grundstücken für den Kita-Bau durch eine gezielte
Ansprache von Investoren und Eigentümern sowie durch weitere geeignete
Maßnahmen intensiviert werden. Hierbei sollen
auch Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer und auch die
derzeitigen Anbieterinnen/Anbieter von Tagespflegen eingebunden werden.
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Die Träger sollten unterstützt und gefördert werden, ihre
derzeit bestehenden Kindertageseinrichtungen weiter auszubauen und zu
erweitern.
Handlungsfeld Gesetzgeber
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Land
und Bund werden aufgefordert, Fördermittel zur Verfügung zu stellen, mit denen
kommunale Netzwerke und Beratungsstrukturen weiter gefördert werden können und
das Projekt „Familienfreundliche Gewerbegebiete“ neu aufgelegt werden kann.
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Das Land wird ersucht, kreative Lösungen beim Kita-Bau oder
auch Umbau (wie z. B. Bauen in Holzbauweise, Kitas auf Dächern bestehender
Gebäude, Kitas auf dem Wasser, Küchenumbauten) zu ermöglichen.
Die Fortschritte in den
Handlungsfeldern sind zu dokumentieren und jährlich den Ausschüssen
Jugendhilfe, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Schule und Weiterbildung, Sport
sowie Umwelt und Grün vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke, AFD, der Gruppe pro Köln zugestimmt.