Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet die Verwaltung
1.
die Zahlung eines Sitzungsgeldes für gewählte
Mitglieder bei Teilnahme an maximal 16 Arbeitskreissitzungen des Integrationsrates
im Jahr, nach § 45 GO i.V. mit § 25 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Köln,
2.
die Zahlung eines Sitzungsgeldes für die/den
Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden bei Teilnahme an den
Koordinierungsrunden, nach § 45 GO i.V. mit § 25 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Köln,
3.
die Einführung eines Auslagenersatzes für
entstandene Unkosten in Form einer Pauschalzahlung für die gewählten
Mitglieder, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Vorsitzende /den
Vorsitzenden nach § 33 GO,
zu prüfen und das Ergebnis dem Integrationsrat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt