Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Integrationsrat bittet die Verwaltung

1.    die Zahlung eines Sitzungsgeldes für gewählte Mitglieder bei Teilnahme an maximal 16 Arbeitskreissitzungen des Integrationsrates im Jahr, nach § 45 GO i.V. mit § 25 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Köln,

2.    die Zahlung eines Sitzungsgeldes für die/den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden bei Teilnahme an den Koordinierungsrunden, nach § 45 GO i.V. mit § 25 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Köln,

3.    die Einführung eines Auslagenersatzes für entstandene Unkosten in Form einer Pauschalzahlung für die gewählten Mitglieder, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Vorsitzende /den Vorsitzenden nach § 33 GO,

zu prüfen und das Ergebnis dem Integrationsrat vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt