Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1
empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 04.06.2018
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Abgelehnt mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelmandatsträgers Herr Merkl (LKR) sowie bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Herr Tücks (FDP) und Herr Bakis (DIE LINKE).
Beschluss: zurückgestellt
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (vergleiche Ziffer...- Seite...).
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss in der
Fassung des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 19.06.2018:
Der Rat beschließt den Erlass der 264. Satzung über
die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.