Beschluss: zurückgestellt
> Die Beschlussfassung wird bis zur Sondersitzung am 04.06.2018 zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat stimmt der
Beschaffung von 62 niederflurigen Stadtbahnwagen mit einer Länge von rund
60 Metern („Langzug“) und von zwei niederflurigen Stadtbahnwagen mit einer
Länge von rund 30 Metern („Kurzzug“) zu. Der Rat stimmt ferner der
optionalen Beschaffung von weiteren elf Langzügen und 25 Kurzzügen für
Leistungsausweitungen auf Basis der Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan 2030
zu. Die Zustimmung steht jeweils unter dem Vorbehalt entsprechender
Gremienbeschlüsse der KVB und den Stadtwerken Köln (SWK).
- Der Rat beschließt, zur
Beschaffung neuer Niederflur-Stadtbahnwagen, abweichend von der Regelung
gemäß Nr. 5/1 der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2
ÖPNVG NRW, neben der Beschaffung von durchgängigen (ca. 60 Meter langen)
Niederflur-Stadtbahnwagen im Hinblick auf den angestrebten Ausbau der
Ost-West-Achse auch die zwingend notwendige Beschaffung von 30 Meter
langen „Kurzzügen“ zu fördern.
- Der Rat beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung Gesellschafterdarlehen zu Kommunalkreditkonditionen zur Verfügung zu stellen und bittet das Dezernat II – Finanzen, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Beschluss ergeht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der beabsichtigte Öffentliche Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen an die KVB zuvor inkraftgesetzt wurde.
Eine Alternative zur Ersatzbeschaffung besteht aufgrund des Alters der Niederflurfahrzeuge nicht bzw. würde erhebliche Leistungseinschränkungen im schienengebundenen ÖPNV in Köln bedeuten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat stimmt der
Beschaffung von 62 niederflurigen Stadtbahnwagen mit einer Länge von rund
60 Metern („Langzug“) und von zwei niederflurigen Stadtbahnwagen mit einer
Länge von rund 30 Metern („Kurzzug“) zu. Der Rat stimmt ferner der
optionalen Beschaffung von weiteren elf Langzügen und 25 Kurzzügen für
Leistungsausweitungen auf Basis der Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan 2030
zu. Die Zustimmung steht jeweils unter dem Vorbehalt entsprechender
Gremienbeschlüsse der KVB und den Stadtwerken Köln (SWK).
- Der Rat beschließt, zur
Beschaffung neuer Niederflur-Stadtbahnwagen, abweichend von der Regelung
gemäß Nr. 5/1 der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2
ÖPNVG NRW, neben der Beschaffung von durchgängigen (ca. 60 Meter langen)
Niederflur-Stadtbahnwagen im Hinblick auf den angestrebten Ausbau der
Ost-West-Achse auch die zwingend notwendige Beschaffung von 30 Meter
langen „Kurzzügen“ zu fördern.
- Der Rat beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung Gesellschafterdarlehen zu Kommunalkreditkonditionen zur Verfügung zu stellen und bittet das Dezernat II – Finanzen, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Beschluss ergeht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der beabsichtigte Öffentliche Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen an die KVB zuvor inkraftgesetzt wurde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat stimmt der Beschaffung von 62
niederflurigen Stadtbahnwagen mit einer Länge von rund 60 Metern
(„Langzug“) und von zwei niederflurigen Stadtbahnwagen mit einer Länge von
rund 30 Metern („Kurzzug“) zu. Der Rat stimmt ferner der optionalen
Beschaffung von weiteren elf Langzügen und 25 Kurzzügen für
Leistungsausweitungen auf Basis der Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan 2030
zu. Die Zustimmung steht jeweils unter dem Vorbehalt entsprechender
Gremienbeschlüsse der KVB und den Stadtwerken Köln (SWK).
- Der Rat beschließt, zur Beschaffung neuer
Niederflur-Stadtbahnwagen, abweichend von der Regelung gemäß Nr. 5/1 der
Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW, neben
der Beschaffung von durchgängigen (ca. 60 Meter langen) Niederflur-Stadtbahnwagen
im Hinblick auf den angestrebten Ausbau der Ost-West-Achse auch die
zwingend notwendige Beschaffung von 30 Meter langen „Kurzzügen“ zu
fördern.
- Der Rat beschließt ferner, der KVB zur
Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung Gesellschafterdarlehen zu
Kommunalkreditkonditionen zur Verfügung zu stellen und bittet das Dezernat
II – Finanzen, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Dieser Beschluss ergeht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der
beabsichtigte Öffentliche Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) Nr.
1370/2007 zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen an die KVB zuvor in Kraft
gesetzt wurde.
Eine
Alternative zur Ersatzbeschaffung besteht aufgrund des Alters der
Niederflurfahrzeuge nicht bzw. würde erhebliche Leistungseinschränkungen im
schienengebundenen ÖPNV in Köln bedeuten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.