Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, unter Vorbehalt der
Zustimmung des Wirtschaftsausschusses und der Bezirksvertretung Nippes wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW
in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG
NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der Gruppe GUT zugestimmt.