Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss überweist die Vorlage mit Änderungsantrag in die nachfolgenden Gremien

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt - wie der Liegenschaftsausschuss – und empfiehlt diesem Anliegen zu folgen:

Der Rat möge beschließen.

 

I. Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Liegenschaft Maybachstraße 111, 50670 Köln, auch „Kölner Filmhaus“ genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen Räumlichkeiten in einem wettbewerblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu suchen:

 

  1. Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiativen und Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit Ausnahme der Flächen des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietvertrag zu subventionierten Konditionen.

 

  1. Der im Objekt befindliche Gastronomiebetrieb ist weiterhin verpachtet und verbleibt wie bisher unmittelbar bei der Liegenschaftsverwaltung und steht insoweit nicht zur Disposition.

 

  1. Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck dar. Dies ist bei der Festlegung des zu zahlenden Nutzungsentgeltes für die filmkulturellen Räumlichkeiten zu berücksichtigen.

 

  1. Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih Lagerräume in seinen filmkulturellen Räumlichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann er mit weiteren filmkulturellen Partnern kooperieren. Die Kooperation ist konkret darzulegen. Die Erträge aus der Überlassung an den Filmgeräteverleih und den filmkulturellen Partnern stehen dem Nutzer zu.

 

  1. Der Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Bewerbungskriterien zur Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind Angaben über bisherige Erfahrungen im Rahmen von Kinobetrieben mit film- und medienaffinen Veranstaltungen sowie den Angeboten der Filmbildung. Neben den darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung durch ein Betriebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner Filmhauses“ erstellen.

 

  1. Wird bei diesem wettbewerblichen Dialog kein Nutzer gefunden, wird die Verwaltung beauftragt, die Räumlichkeiten in sektorale Nutzungen aufzuteilen und zu vermieten.

 

 

II. Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
    Bündnis 90/Die Grünen – AN/0725/2018 – betr.: „TOP 1.3 – Künftige Nutzung  des
    Kölner Filmhauses“ (1341/2018)

 

Beschluss:

 

Die o.a. Beschlussvorlage soll wie folgt modifiziert werden:

 

In Ziffer 1 wird als erster Abschnitt die Zielsetzung ergänzt:

„Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialogs wird ein Betreiber gesucht, der das Filmhaus auf Basis einer einheitlichen Konzeption wirtschaftlich und inhaltlich „als Ort der Filmkunst“ (Ratsbeschluss 18.07.2013) führen soll. Die Konzeption soll gemäß des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 Kinobetrieb und Filmprogramm, ein film- und medienaffines Veranstaltungsangebot, Raumvermietung an Filmschaffende, Filminitiativen u.ä. sowie Aus- und Weiterbildungsangebote ggf. in Kooperation mit geeigneten filmkulturellen Partnern beinhalten“.

 

Ziffer 6 soll wie folgt ersetzt werden:

„Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nutzer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen vom Liegenschaftsausschuss beraten und entschieden.“

 

 

 

III. Ergänzung im Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
     Bündnis 90/Die Grünen – AN/0725/2018 – Ziffer 6, letzter Satz :

 

„Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nutzer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen vom Liegenschaftsausschuss und vom Ausschuss Kunst und Kultur beraten und entschieden.“

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig  ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen.

Beschluss: geändert beschlossen


II. Abstimmung über die geänderte Vorlage (entsprechend der Vorschläge aus dem Liegenschaftsausschuss vom 08.05.2018 und vom Ausschuss für Kunst und Kultur vom 15.05.2018):

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Liegenschaft Maybachstraße 111, 50670 Köln, auch „Kölner Filmhaus“ genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen Räumlichkeiten in einem wettbewerblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu suchen:

  1. Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialogs wird ein Betreiber gesucht, der das Filmhaus auf Basis einer einheitlichen Konzeption wirt-schaftlich und inhaltlich „als Ort der Filmkunst“ (Ratsbeschluss 18.07.2013) führen soll. Die Konzeption soll gemäß des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 Kinobetrieb und Filmprogramm, ein film- und medienaffines Veranstaltungsangebot, Raumver-mietung an Filmschaffende, Filminitiativen u.ä. sowie Aus- und Weiterbildungsangebote ggf. in Kooperation mit geeigneten filmkulturellen Partnern beinhalten.

    Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiativen und Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit Ausnahme der Flächen des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietvertrag zu subventionierten Konditionen.
  2. Der im Objekt befindliche Gastronomiebetrieb ist weiterhin verpachtet und verbleibt wie bisher unmittelbar bei der Liegenschaftsverwaltung und steht insoweit nicht zur Disposition.
  3. Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck dar. Dies ist bei der Festlegung des zu zahlenden Nutzungsentgeltes für die filmkulturellen Räumlichkeiten zu berücksichtigen.
  4. Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih Lagerräume in seinen filmkulturellen Räumlichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann er mit weiteren filmkulturellen Partnern kooperieren. Die Kooperation ist konkret darzulegen. Die Erträge aus der Überlassung an den Filmgeräteverleih und den filmkulturellen Partnern stehen dem Nutzer zu.
  5. Der Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Bewerbungskriterien zur Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind Angaben über bisherige Erfahrungen im Rahmen von Kinobetrieben mit film- und medienaffinen Veranstaltungen sowie den Angeboten der Filmbildung. Neben den darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung durch ein Betriebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner Filmhauses“ erstellen.
  6. Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nutzer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen vom Liegenschaftsausschuss und vom Ausschuss Kunst und Kultur beraten und entschieden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.