Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.09.2018 bis 30.04.2022. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), aus Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und der Kooperationspartner Oberbergischer Kreis und Industrie- und Handelskammer zu Köln. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.

Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für die Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Begründung aufgeführt.

Der am 27.06.2018 vom MHKBG NRW zugesandte Aufruf zur Einreichung einer Interessensbekundung setzt den 13.07.2018 als Frist für deren rechtsverbindliche Abgabe. Um diese Frist einzuhalten, wird die Interessensbekundung der Stadt Köln von der Verwaltung unter dem Vorbehalt dieser Dringlichkeitsentscheidung abgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.09.2018 bis 30.04.2022. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), aus Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und der Kooperationspartner Oberbergischer Kreis und Industrie- und Handelskammer zu Köln. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.

Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für die Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Begründung aufgeführt.

Der am 27.06.2018 vom MHKBG NRW zugesandte Aufruf zur Einreichung einer Interessensbekundung setzt den 13.07.2018 als Frist für deren rechtsverbindliche Abgabe. Um diese Frist einzuhalten, wird die Interessensbekundung der Stadt Köln von der Verwaltung unter dem Vorbehalt dieser Dringlichkeitsentscheidung abgegeben.

 

Beschluss des Rates:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.