Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschlussvorschlag der
Verwaltung:
- Der Rat beschließt zum Abbau von Jugendkriminalität und
Delinquenz folgende Handlungs- felder mit Gesamtkosten von 975.400
€/Jahr ab dem 01.01.2008, zunächst
befristet auf 5 Jahre, zu stärken:
·
Ausweitung
der präventiven Schulsozialarbeit ( Anlage 3) 230.400 €
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie 4 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVb/IVb+VG, Fg. 16 BAT eingerichtet.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
·
Steuerung
und Intervention durch Streetwork (Anlage 4)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder,
Jugend und Familie 1 Koordinationsstelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVa, Fg. 16 BAT sowie 2 Streetworkerstellen
Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet. 182.900€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
Für 2 weitere Stellen erhält die AWO einen Zuschuss in Höhe von 115.200€
Zwischensumme: 528.500€
Aufnehmendes Suchtclearing (
Anlage 5)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder,
Jugend und Familie 2 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT sowie beim
Gesundheitsamt 3 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT
eingerichtet. 310.100€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden Zuschussmittel für einen Träger
im Drogenhilfesystem in Höhe von 57.600€
bereitgestellt Zur Frage der Trägerschaft erfolgt eine gesonderte
Beschlussvorlage
Mitternachtssport
Projektmittel für gewaltpräventive Sportangebote 79.200 €
Zwischensumme: 446.900€
gesamt: 975.400
€
Die Mittel für die Umsetzung des Projekts sind vorläufig im HPL-Entwurf
2008 wie folgt veranschlagt: Produkt (060103), Kinder-und Jugendarbeit, mit
853.300€; Produkt 080101, Sportförderung, mit 67.500€; beim Produkt 020101), Allg. Sicherheit und Ordnung mit
79.200€
2. Der Rat beschließt weiterhin:
·
den
Ausbau der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Justiz und Polizei zu einem Netz
des Jugendrechts (Anlage 6) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
·
die
offene Kinder – und Jugendarbeit soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel ausgebaut und konzeptionell gestärkt werden.
In der Anlage 7 werden darüber
hinaus weitere Handlungsfelder beschrieben, die in der Zusammenarbeit bei der
Verhütung von Jugendkriminalität von Bedeutung sind und optimiert werden
müssen.
Die Umsetzung des ersten Maßnahmepaketes ist als Einstieg zu betrachten.
Die Ergebnisse der jährlich geplanten Auswertungskonferenz (s. Anlage 4),
werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die Maßnahmen sollen im Hinblick auf die
Wirksamkeit einer externen Bewertung (Evaluation) unterzogen werden. Der Rat
wird zum Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der externen Evaluation
unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
weiteren Gremien verwiesen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Beschlussvorlage und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0164/2008)
ohne Votum zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt zum Abbau von Jugendkriminalität und
Delinquenz folgende Handlungs- felder mit Gesamtkosten von 975.400
€/Jahr ab dem 01.01.2008, zunächst
befristet auf 5 Jahre, zu stärken:
·
Ausweitung
der präventiven Schulsozialarbeit ( Anlage 3) 230.400 €
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie 4 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVb/IVb+VG, Fg. 16 BAT eingerichtet.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
·
Steuerung
und Intervention durch Streetwork (Anlage 4)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder,
Jugend und Familie 1 Koordinationsstelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVa, Fg. 16 BAT sowie 4 Streetworkerstellen
Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet. 305.480€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
Für 2 weitere Stellen erhält die AWO einen Zuschuss in Höhe von 115.200€
Zwischensumme: 651.080€
Aufnehmendes Suchtclearing (
Anlage 5)
Zum Stellenplan 2008 wird hierfür beim
Gesundheitsamt 1 Stelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT
eingerichtet. 61.280€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 wird eine
entsprechende Verrechnungsstelle verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
2 Stellen werden für die Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen bei Trägern aus der Suchtarbeit
mit besonderen Erfahrungen mit den entsprechenden
Zielgruppen gefördert. 122.560€
Darüber hinaus erhält ein Träger aus dem Bereich
Diversionsmaßnahmen Zuschussmittel für eine weitere Stelle. 61.280€
Zur Frage der Trägerschaft erfolgt eine
gesonderte Beschlussvorlage
Mitternachtssport
Projektmittel für gewaltpräventive Sportangebote 79.200 €
Zwischensumme: 324.320€
gesamt: 975.400 €
Die Mittel für die Umsetzung des Projekts sind vorläufig im HPL-Entwurf
2008 wie folgt veranschlagt: Produkt (060103), Kinder- und Jugendarbeit, mit
853.300€; Produkt 080101, Sportförderung, mit 67.500€; beim Produkt 020101), Allg. Sicherheit und Ordnung mit
79.200€
- Die Verwaltung wird gebeten dass
erfolgreiche Kölner Intensivtäterprogramm in Absprache mit den
Kooperationspartnern Polizei und Justiz in zwei Zielrichtungen
auszuweiten:
·
zahlenmäßiger
Ausbau des Programms auf 150 Plätze
·
Einbeziehung
sogenannter jugendlicher „Schwellentäter“, die knapp unter der Einstufung zum
Intensivtäter liegen.
Die Verwaltung wird gebeten, in einem
zweiten Schritt die einzelnen Kosten der aufgeführten Maßnahmen aus Anlage 7
für die bessere Planbarkeit aufzuschlüsseln und darzustellen. Außerdem soll die
Verwaltung eine Prioritätenliste der Maßnahmen nach Projekt und nach
Stadtteilen erstellen.
Das Land wird aufgefordert, die
Zusammenarbeit in diesem Projekt auszubauen und ebenfalls entsprechende
Ressourcen bereitzustellen sowie vorhandene Handlungsspielräume –z. B. zeitnahe
Strafverfolgung – zu nutzen. Die Stadt Köln ist bereit, dazu ihren Beitrag zu
leisten.
In der Anlage 7 werden darüber hinaus weitere Handlungsfelder
beschrieben, die in der Zusammenarbeit bei der Verhütung von Jugendkriminalität
von Bedeutung sind und optimiert werden müssen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Landesregierung
einzuwirken, Schulsozialarbeit an Haupt- und Förderschulen zu stärken. Auch
Schulen, die sich aufgrund der dünnen Personaldecke keine Umwandlung von
Lehrerstellen leisten können, müssen mindestens eine landesfinanzierte Stelle
für Schulsozialarbeit erhalten.
Die Umsetzung des ersten Maßnahmepaketes ist als Einstieg zu betrachten.
Die Ergebnisse der jährlich geplanten Auswertungskonferenz (s. Anlage 4),
werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die Maßnahmen sollen im Hinblick auf die
Wirksamkeit einer externen Bewertung (Evaluation) unterzogen werden. Die
Maßnahmen des gesamten Konzeptes werden nach zwei Jahren extern bewertet
(evaluiert). Der Rat wird zum Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der
externen Evaluation unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt zum Abbau von Jugendkriminalität und
Delinquenz folgende Handlungsfelder mit Gesamtkosten von 975.400
€/Jahr ab dem 01.01.2008, zunächst
befristet auf 5 Jahre, zu stärken:
·
Ausweitung
der präventiven Schulsozialarbeit ( Anlage 3) 230.400 €
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie 4 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVb/IVb+VG, Fg. 16 BAT eingerichtet.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
·
Steuerung
und Intervention durch Streetwork (Anlage 4)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder,
Jugend und Familie 1 Koordinationsstelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVa, Fg. 16 BAT sowie 4 Streetworkerstellen
Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet. 305.480€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
Für 2 weitere Stellen erhält die AWO einen Zuschuss in Höhe von
115.200€
Zwischensumme: 651.060€
·
Aufnehmendes
Suchtclearing ( Anlage 5)
Zum Stellenplan 2008 wird hierfür beim
Gesundheitsamt 1 Stelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT
eingerichtet. 61.280€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 wird eine
entsprechende Verrechnungsstelle verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
2 Stellen werden für die Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen bei Trägern aus der Suchtarbeit
mit besonderen Erfahrungen mit den entsprechenden
Zielgruppen gefördert. 122.560€
·
Darüber
hinaus erhält ein Träger aus dem Bereich
Diversionsmaßnahmen Zuschussmittel für eine weitere Stelle. 61.280€
Zur Frage der Trägerschaft erfolgt eine
gesonderte Beschlussvorlage
·
Mitternachtssport
Projektmittel für gewaltpräventive Sportangebote
79.200€
Zwischensumme: 446.900€
gesamt:
975.400 €
Die Mittel für die Umsetzung des Projekts sind vorläufig im HPL-Entwurf
2008 wie folgt veranschlagt: Produkt (060103), Kinder- und Jugendarbeit, mit
853.300€; Produkt 080101, Sportförderung, mit 67.500€; beim Produkt 020101), Allg. Sicherheit und Ordnung mit
79.200€
- Die Verwaltung wird gebeten das
erfolgreiche Kölner Intensivtäterprogramm in Absprache mit den
Kooperationspartnern Polizei und Justiz in zwei Zielrichtungen auszuweiten:
·
zahlenmäßiger
Ausbau des Programms auf 150 Plätze
·
Einbeziehung
sogenannter jugendlicher „Schwellentäter“, die knapp unter der Einstufung zum
Intensivtäter liegen.
Die Verwaltung wird gebeten, in einem
zweiten Schritt die einzelnen Kosten der aufgeführten Maßnahmen aus Anlage 7
für die bessere Planbarkeit aufzuschlüsseln und darzustellen. Außerdem soll die
Verwaltung eine Prioritätenliste der Maßnahmen nach Projekt und nach
Stadtteilen erstellen.
Das Land wird aufgefordert, die
Zusammenarbeit in diesem Projekt auszubauen und ebenfalls entsprechende
Ressourcen bereitzustellen sowie vorhandene Handlungsspielräume –z. B. zeitnahe
Strafverfolgung – zu nutzen. Die Stadt Köln ist bereit, dazu ihren Beitrag zu
leisten.
In der Anlage 7 werden darüber hinaus weitere Handlungsfelder
beschrieben, die in der Zusammenarbeit bei der Verhütung von Jugendkriminalität
von Bedeutung sind und optimiert werden müssen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Landesregierung
einzuwirken, Schulsozialarbeit an Haupt- und Förderschulen zu stärken. Auch
Schulen, die sich aufgrund der dünnen Personaldecke keine Umwandlung von
Lehrerstellen leisten können, müssen mindestens eine landesfinanzierte Stelle
für Schulsozialarbeit erhalten.
Die Umsetzung des ersten Maßnahmepaketes ist als Einstieg zu betrachten.
Die Ergebnisse der jährlich geplanten Auswertungskonferenz (s. Anlage 4),
werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die Maßnahmen sollen im Hinblick auf die
Wirksamkeit einer externen Bewertung (Evaluation) unterzogen werden. Die
Maßnahmen des gesamten Konzeptes werden nach zwei Jahren extern bewertet
(evaluiert). Der Rat wird zum Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der
externen Evaluation unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
III. Ergänzte
Beschlussempfehlung des Jugendhilfeauschusses:
- Der Rat beschließt zum Abbau von Jugendkriminalität und
Delinquenz folgende Handlungsfelder mit Gesamtkosten von 975.400
€/Jahr ab dem 01.01.2008,
zunächst befristet auf 5 Jahre, zu stärken:
·
Ausweitung
der präventiven Schulsozialarbeit ( Anlage 3) 230.400
€
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für
Kinder, Jugend und Familie 4 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVb/IVb+VG, Fg. 16 BAT eingerichtet.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
·
Steuerung
und Intervention durch Streetwork (Anlage 4)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder,
Jugend und Familie 1 Koordinationsstelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. IVa, Fg. 16 BAT sowie 4 Streetworkerstellen
Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet. 305.480€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden
entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
Für 2 weitere Stellen erhält die AWO einen Zuschuss in Höhe von 115.200€
Zwischensumme: 651.060€
·
Aufnehmendes
Suchtclearing ( Anlage 5)
Zum Stellenplan 2008 wird hierfür beim
Gesundheitsamt 1 Stelle Dipl. Soz. Arb.,
Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT
eingerichtet. 61.280€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 wird eine
entsprechende Verrechnungsstelle verwaltungsintern
zur Verfügung gestellt.
2 Stellen werden für die Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen bei Trägern aus der Suchtarbeit
mit besonderen Erfahrungen mit den entsprechenden
Zielgruppen gefördert. 122.560€
·
Darüber
hinaus erhält ein Träger aus dem Bereich
Diversionsmaßnahmen Zuschussmittel für eine weitere Stelle. 61.280€
Zur Frage der Trägerschaft erfolgt eine
gesonderte Beschlussvorlage
·
Mitternachtssport
Projektmittel für gewaltpräventive Sportangebote 79.200€
Zwischensumme: 446.900€
gesamt: 975.400€
Die Mittel für die Umsetzung des Projekts sind vorläufig im HPL-Entwurf
2008 wie folgt veranschlagt: Produkt (060103), Kinder- und Jugendarbeit, mit
853.300€; Produkt 080101, Sportförderung, mit 67.500€; beim Produkt 020101), Allg. Sicherheit und Ordnung mit
79.200€
- Die Verwaltung wird gebeten das
erfolgreiche Kölner Intensivtäterprogramm in Absprache mit den
Kooperationspartnern Polizei und Justiz in zwei Zielrichtungen
auszuweiten:
·
zahlenmäßiger
Ausbau des Programms auf 150 Plätze
·
Einbeziehung
sogenannter jugendlicher „Schwellentäter“, die knapp unter der Einstufung zum
Intensivtäter liegen.
Bei der angestrebten engen Kooperation von
Jugendhilfe und Polizei ist zu beachten, dass das Vertrauensverhältnis von
Streetworkern und Jugendlichen aufgebaut bzw. gewahrt werden muss. Die
besonderen Datenschutzbestimmungen gemäß § 65 SGB VIII sind genauestens
einzuhalten.
Die konzeptionelle Stärkung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit trägt dazu bei, hochgradig delinquenten Jugendlichen,
die aus ihrer Gruppe gelöst werden sollen, das Angebot einer anderen sozialen
Gruppe zu machen, anstatt sie zu isolieren.
Auch bei Anwendung ordnungspolitischer
Mittel gegenüber delinquenten Jugendlichen dürfen alle Beteiligten niemals
außer Acht lassen, dass der Erziehungsauftrag vorrangig ist.
Die Verwaltung wird gebeten, in einem
zweiten Schritt die einzelnen Kosten der aufgeführten Maßnahmen aus Anlage 7
für die bessere Planbarkeit aufzuschlüsseln und darzustellen. Außerdem soll die
Verwaltung eine Prioritätenliste der Maßnahmen nach Projekt und nach
Stadtteilen erstellen.
Das Land wird aufgefordert, die Zusammenarbeit
in diesem Projekt auszubauen und ebenfalls entsprechende Ressourcen
bereitzustellen sowie vorhandene Handlungsspielräume –z. B. zeitnahe
Strafverfolgung – zu nutzen. Die Stadt Köln ist bereit, dazu ihren Beitrag zu
leisten.
In der Anlage 7 werden darüber hinaus weitere Handlungsfelder
beschrieben, die in der Zusammenarbeit bei der Verhütung von Jugendkriminalität
von Bedeutung sind und optimiert werden müssen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Landesregierung
einzuwirken, Schulsozialarbeit an Haupt- und Förderschulen zu stärken. Auch
Schulen, die sich aufgrund der dünnen Personaldecke keine Umwandlung von
Lehrerstellen leisten können, müssen mindestens eine landesfinanzierte Stelle
für Schulsozialarbeit erhalten.
Die Umsetzung des ersten Maßnahmepaketes ist als Einstieg zu betrachten.
Die Ergebnisse der jährlich geplanten Auswertungskonferenz (s. Anlage 4),
werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die Maßnahmen sollen im Hinblick auf die
Wirksamkeit einer externen Bewertung (Evaluation) unterzogen werden. Die
Maßnahmen des gesamten Konzeptes werden nach zwei Jahren extern bewertet
(evaluiert). Der Rat wird zum Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der
externen Evaluation unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.