Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74393/04 für das Gebiet im Umfeld des Friedrich-Ebert-Platzes im Ortszentrum von Köln-Porz, welches im Norden begrenzt wird durch die Wilhelmstraße zuzüglich des Gebäudeteils der Wohnbebauung an der Nordseite des Friedrich-Ebert-Platzes, im Osten durch die Josefstraße, im Westen durch die Hauptstraße unter Einbeziehung des Brückenbauwerks im Übergang zur Fußgängerzone Alfred-Moritz-Platz des Bezirksrathauses und im Süden durch die Bahnhofstraße einschließlich der Kirche St. Josef sowie der Wohnbebauung Bahnhofstraße 11, 11a und Josefstraße 7 —Arbeitstitel: "Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz" in Köln-Porz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan 74393/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74393/04 für das Gebiet im Umfeld des Friedrich-Ebert-Platzes im Ortszentrum von Köln-Porz, welches im Norden begrenzt wird durch die Wilhelmstraße zuzüglich des Gebäudeteils der Wohnbebauung an der Nordseite des Friedrich-Ebert-Platzes, im Osten durch die Josefstraße, im Westen durch die Hauptstraße unter Einbeziehung des Brückenbauwerks im Übergang zur Fußgängerzone Alfred-Moritz-Platz des Bezirksrathauses und im Süden durch die Bahnhofstraße einschließlich der Kirche St. Josef sowie der Wohnbebauung Bahnhofstraße 11, 11a und Josefstraße 7 —Arbeitstitel: "Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz" in Köln-Porz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan 74393/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74393/04 für das Gebiet im Umfeld des Friedrich-Ebert-Platzes im Ortszentrum von Köln-Porz, welches im Norden begrenzt wird durch die Wilhelmstraße zuzüglich des Gebäudeteils der Wohnbebauung an der Nordseite des Friedrich-Ebert-Platzes, im Osten durch die Josefstraße, im Westen durch die Hauptstraße unter Einbeziehung des Brückenbauwerks im Übergang zur Fußgängerzone Alfred-Moritz-Platz des Bezirksrathauses und im Süden durch die Bahnhofstraße einschließlich der Kirche St. Josef sowie der Wohnbebauung Bahnhofstraße 11, 11a und Josefstraße 7 —Arbeitstitel: "Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz" in Köln-Porz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan 74393/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.