Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
bei der Festsetzung
der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk
Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der
Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2019
zu regeln,
A.
Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:
1.)
Eröffnung
des Rodenkirchener Straßenkarnevals
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur
die halbe Platzfläche zur Verfügung.
2.)
A)
Frühlingsmarkt
Am Donnerstag, 30. und Freitag, 31. Mai 2019 ist der Frühlingsmarkt
geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes
Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Es ist kein
Wochenmarkt davon betroffen, da der 30. Mai ein Feiertag ist (Christi
Himmelfahrt).
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt
Am Sonntag, 22. September 2019 ist ein
Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt
auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der
Aufbau nach dem Markt erst erfolgt.
3.)
a) Rodenkirchener
Weintage
Am Donnerstag, 20. bis Sonntag, 23. Juni 2019 (zzgl. Montag 24.06. Abbau)
sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der
Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 19. Juni nach
dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 24. Juni 2019 geplant. Der Bio-
Markt ist davon nicht betroffen, da der 20. Juni ein Feiertag ist
(Fronleichnam).
Damit der Wochenmarkt am Samstag 22. Juni 2019 nicht ausfällt, kann
durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener
Rathausvorplatz festgesetzt werden.
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob
Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden.
b) 14.
Rodenkirchener Sommertage
Am Samstag, 06. bis Sonntag, 07. Juli 2019 sind die 14. Rodenkirchener
Sommertage auf folgenden Flächen geplant:
Ø
dem
Maternusplatz,
Ø
dem
Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00), sowie
Ø
der
Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke
Kirchstrasse);
Ø
Maternusstr.
(von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt
für den Verkehr frei);
Ø
Parkplatz
Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00);
Ø
Straßensperrung
ab Freitag, 5.7. ab 18.00 geplant.
Hierbei
soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt
werden. Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener
Rathausvorplatz durchgeführt werden.
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs.
einen Alternativstandort zu suchen.
c) Rodenkirchener Winterzauber
Am Mittwoch, 28.
November bis Sonntag, 01. Dezember 2019 (Abbau und Reinigung Montag 02.
Dezember bis Dienstag 03. Dezember 2019) ist der Rodenkirchener Winterzauber
auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 30.11.2019
nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen
Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue
Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 28.11.
erst nach dem Markt. Der Donnerstag-Markt am 29.11.2019 kann stattfinden.
Ggfs. kann abhängig der Sonntagsöffnungsdiskussion sich die Veranstaltung
„Rodenkirchener Winterzauber“ um eine Woche verschieben (Mittwoch, 04. Dezember
bis Dienstag, 10. Dezember). Dies entscheidet sich aber erst im Laufe des
Jahres 2019. In jedem Fall würde der Aufbau erst am 04.12. nach dem Markt
erfolgen. Der Donnerstag-Markt am 05.12.2019 könnte stattfinden. Damit der
Wochenmarkt am Samstag nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der
städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für
das neue Rathaus dem entgegenstünden.
4.)
Für
Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b „Rodenkirchener
Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären,
ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem
Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.
5.)
Anlässlich
der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens in
2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die
Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.
6.)
Die
Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.
7.)
Die
Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit
verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die
vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf dem Alternativstandort).
und
B.
Für den
Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):
1.)
Die
Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 25.01.2019, auf dem Sürther Marktplatz
muss aufgrund des Aufbaus des Karnelvalfestzeltes ausfallen.
2.)
Am
Dienstag, 30.04.2019 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest
statt. Der Markt am Freitag, den 03.05.2019, ist von dieser Veranstaltung
unberührt.
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2019
steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte)
zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend
Frau Ramrath und Herr Ilg)