Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2019 zu regeln,

A.        Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:

1.)    Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.

 

2.)    A) Frühlingsmarkt

Am Donnerstag, 30. und Freitag, 31. Mai 2019 ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der 30. Mai ein Feiertag ist (Christi Himmelfahrt).

 

B) Lifestyle Tag – Antikmarkt

Am Sonntag, 22. September 2019 ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau nach dem Markt erst erfolgt.

 

3.)    a) Rodenkirchener Weintage
Am Donnerstag, 20. bis Sonntag, 23. Juni 2019 (zzgl. Montag 24.06. Abbau) sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 19. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 24. Juni 2019 geplant. Der Bio- Markt ist davon nicht betroffen, da der 20. Juni ein Feiertag ist (Fronleichnam).
Damit der Wochenmarkt am Samstag 22. Juni 2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden.

 

b) 14. Rodenkirchener Sommertage

Am Samstag, 06. bis Sonntag, 07. Juli 2019 sind die 14. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant:

Ø  dem Maternusplatz,

Ø  dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00), sowie

Ø  der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse);

Ø  Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);

Ø  Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00);

Ø  Straßensperrung ab Freitag, 5.7. ab 18.00 geplant.

 

Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.

Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen.

 

c)  Rodenkirchener Winterzauber

Am Mittwoch, 28. November bis Sonntag, 01. Dezember 2019 (Abbau und Reinigung Montag 02. Dezember bis Dienstag 03. Dezember 2019) ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 30.11.2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 28.11. erst nach dem Markt. Der Donnerstag-Markt am 29.11.2019 kann stattfinden.

Ggfs. kann abhängig der Sonntagsöffnungsdiskussion sich die Veranstaltung „Rodenkirchener Winterzauber“ um eine Woche verschieben (Mittwoch, 04. Dezember bis Dienstag, 10. Dezember). Dies entscheidet sich aber erst im Laufe des Jahres 2019. In jedem Fall würde der Aufbau erst am 04.12. nach dem Markt erfolgen. Der Donnerstag-Markt am 05.12.2019 könnte stattfinden. Damit der Wochenmarkt am Samstag nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden.

 

4.)    Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b „Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.

5.)    Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – spätestens in 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.

6.)    Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.

7.)    Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf dem Alternativstandort).

und                                                                                              

 

B.        Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):

 

1.)    Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 25.01.2019, auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des Aufbaus des Karnelvalfestzeltes ausfallen.

2.)    Am Dienstag, 30.04.2019 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am Freitag, den 03.05.2019, ist von dieser Veranstaltung unberührt.

3.)    Am 2. Wochenende im Dezember 2019 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung.





Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend Frau Ramrath und Herr Ilg)