Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2019 fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2019 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,64 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte
0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
0,04 % für Beihilfen Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 24.688.943 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der
Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den
Wirtschaftsplan 2019 fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das
Wirtschaftsjahr 2019 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,64 % für Beihilfen Beamtinnen
und Beamte
0,13 % für
Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
0,04 % für Beihilfen
Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 24.688.943 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der
Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den
Wirtschaftsplan 2019 fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das
Wirtschaftsjahr 2019 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,64 % für Beihilfen Beamtinnen und
Beamte
0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen
und Beamte
0,04 % für Beihilfen Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von
24.688.943 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.