Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame
Aufwendungen und die überplanmäßige Bereitstellung investiver
Auszahlungs-ermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 für den Teilplan 0209 des
Ausländeramtes:
- Im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 260.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 635.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige
Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 895.000 EUR erfolgt sowohl durch zahlungswirksame
Wenigeraufwendungen in Höhe von 150.000 EUR im Teilergebnisplan 0104 – IT– und Kommunikationsdienste – Teilplanzeile 16 – sonstige
ordentliche Aufwendungen als auch durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in
Höhe von 745.000 EUR im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
- Investive
Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000 EUR im Teilfinanzplan 0209 – Ausländerangelegenheiten,
Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für
den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0209-0-0001 -
Beschaffung bewegl. Anlagevermögen.
Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch entsprechende investive Minderauszahlung
im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen
für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0205-0-0100 -
Beschaffung KFZ Verkehrsdienst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Der
Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen
und die überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2018 für den Teilplan 0209 des Ausländeramtes:
- Im Teilergebnisplan 0209 –
Ausländerangelegenheiten – überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 260.000
EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
sowie in Höhe von 635.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige
ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen
in Höhe von 895.000 EUR erfolgt sowohl durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen
in Höhe von 150.000 EUR im Teilergebnisplan 0104 – IT– und Kommunikationsdienste – Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche
Aufwendungen als auch durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von
745.000 EUR im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
- Investive Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000 EUR im
Teilfinanzplan 0209 – Ausländerangelegenheiten, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0209-0-0001 - Beschaffung
bewegl. Anlagevermögen.
Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch entsprechende investive Minderauszahlung im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW
überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen und die überplanmäßige
Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 für
den Teilplan 0209 des Ausländeramtes:
- Im
Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 260.000 EUR in der Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 635.000 EUR
in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen
in Höhe von 895.000 EUR erfolgt sowohl durch zahlungswirksame
Wenigeraufwendungen in Höhe von 150.000 EUR im Teilergebnisplan 0104 – IT– und
Kommunikationsdienste – Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen als auch durch
zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von 745.000 EUR im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
- Investive Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000
EUR im Teilfinanzplan 0209 –
Ausländerangelegenheiten, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0209-0-0001 -
Beschaffung bewegl. Anlagevermögen.
Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch entsprechende investive Minderauszahlung im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.