Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
- 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkung:
Herr
Krücker (Caritasverband Köln e.V.) und seine Vertreterin Frau Kleine (SKF e.V.)
waren nicht anwesend.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Hinweis: Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend Herr
Bronisz)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
es ist ein Punkt (3) einzufügen.
(3) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt
werden, so ist sicher zu stellen, dass nach Abschluss der Planungen mit den
Kindern der Spielplatz so zeitnah errichte wird, damit die mitplanenden Kinder
diesen Spielplatz auch noch nutzen können. Zwischen Planungsende mit den
Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von maximal 2 Jahren liegen
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form
einstimmig empfohlen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der
Rat der Stadt Köln
(1)
beschließt die
„Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische
Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für
Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den
Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen
Themenfeldes zugrunde liegt.
(2)
legt einen
Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative
Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und
Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne
einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße
von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die
Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34
BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
(3)
Die bereitzustellenden Spielflächen können
auch außerhalb des betrachteten B-Plan-Gebietes angesiedelt werden.
(4)
Die Flächen können auch durch Aufwertung
bestehender Spielplätze nachgewiesen werden
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Herr Seeck
erklärt, dass das vorgelegte Konzept sehr begrüßt wird. Er bedauert, dass der
Sportausschuss es seinerzeit mehrheitlich abgelehnt hat, die Schulhöfe auch für
den Sport zu öffnen. Herr Timmer beantwortet eine ergänzende Fragestellung von
RM Stahlhofen (Bedarfsplanung für alle Altersgruppen). RM Thelen begrüßt auch
mit Blick auf das Thema Sportentwicklungsplanung, dass sich das Sportamt jetzt
auch um Sport- und Bewegungsflächen im öffentlichen Raum kümmert. In Anlehnung an
die Ausführungen von Herrn Seeck erklärt RM Thelen, dass man die seinerzeitige
Beschlussfassung über den SPD-Antrag (Öffnung der Schulhöfe für den Sport)
wegen der ohnehin anstehenden Sportentwicklungsplanung für verfrüht gehalten
hat. Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen über den Vorschlag von
RM van Benthem, der geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Proz zu
folgen.
RM Kron lässt danach über die geänderte Beschlussfassung abstimmen:
Geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktions-flächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kin-der und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
es ist ein Punkt (3) einzufügen.
(3) Wenn bei den
Planungen Kinder beteiligt werden, so ist sicher zu stellen, dass nach
Abschluss der Planungen mit den Kindern der Spielplatz so zeitnah errichte
wird, damit die mitplanenden Kinder diesen Spielplatz auch noch nutzen können.
Zwischen
Planungsende mit den
Kindern und fertigstellen soll eine Zeitgrenze von maximal 2 Jahren liegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
(3) bittet
die Verwaltung, in die pädagogischen Leitlinien zukünftig das Alter der Kinder
verstärkt zu berücksichtigen. So soll sichergestellt werden, dass auch
Kleinkindern unter der Aufsicht der Eltern kind- und altersgerechte
Spielmöglichkeiten angeboten werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungs-gemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen:
Nicht anwesend: Frau Albat, Herr Fiedler (beide SPD), Herr Kaspar (FDP)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
I. Mündlicher Änderungsantrag von RM Dr.
Heinen:
Beschluss:
Der aktualisierte Beschlussvorschlag
in Anlage 7 wird um eine Ziffer 7 ergänzt:
„(7) Für die Punkte 3 und 4
ist die rechtzeitige Beteiligung des Jugendhilfeausschusses sicherzustellen.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke.
und AfD zugestimmt.
II. Mündlicher
Änderungsantrag von RM Weisenstein
Die Vorlage wird in der Fassung des Jugendhilfeausschusses beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.
III. Beschluss in der Fassung aktualisierten
Beschlussvorschlages (s. ergänzte Anlage 7) mit der mündlichen Ergänzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der
Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im
öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren
bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche
je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-,
Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger
Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in
Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm)
fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die
Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser
Größe unterrichtet.
(3) Die bereitzustellenden Spielflächen können ausnahmsweise
und gut erreichbar auch außerhalb des betrachteten B-Plan-Gebietes
angesiedelt werden.
(4) Die Flächen können in begründeten
Ausnahmefällen auch durch Aufwertung bestehender Spielplätze nachgewiesen
werden.
(5) bittet die Verwaltung, in den pädagogischen
Leitlinien zukünftig das Alter der Kinder verstärkt zu berücksichtigen. So soll
sichergestellt werden, dass auch Kleinkindern unter der Aufsicht der Eltern
kind- und altersgerechte Spielmöglichkeiten angeboten werden können.
(6) Wenn bei den Planungen Kinder beteiligt werden,
so ist sicher zu stellen, dass nach Abschluss der Planungen mit den Kindern der
Spielplatz so zeitnah errichtet wird, damit die mitplanenden Kinder diesen
Spielplatz auch noch nutzen können. Zwischen Planungsende mit den Kindern und
Fertigstellen soll eine Zeitgrenze von maximal 2 Jahren liegen.
(7) Für die Punkte 3 und 4
ist die rechtzeitige Beteiligung des Jugendhilfeausschusses sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
___________
Anmerkung:
Die SPD-Fraktion hat vor Beratung von TOP 10.26 auf die Zurückstellung des
Antrages (s. Ziffer IV – Seite 5) verzichtet.