Beschluss: zurückgestellt
Wegen Beratungsbedarfs geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung zurück.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer III – Seite 5).
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 70346/03
für das Gebiet , zurzeit landwirtschaftlich
genutzt südlich der Straßenzüge Hintergasse und Langeler Berg, im Osten
begrenzt durch die Bebauung entlang der Sandbergstraße, im Westen durch die
bestehende Wohnbebauung an der Lülsdorfer Straße und im Süden durch die
Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Sandbergstraße 82, in Köln-Porz-Langel
—Arbeitstitel: Langeler Berg in Köln-Porz-Langel— abgegebenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 4;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den
Bebauungsplan 70346/03 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der
Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722)
in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 70346/03
für das Gebiet , zurzeit landwirtschaftlich
genutzt südlich der Straßenzüge Hintergasse und Langeler Berg, im Osten
begrenzt durch die Bebauung entlang der Sandbergstraße, im Westen durch die
bestehende Wohnbebauung an der Lülsdorfer Straße und im Süden durch die Grundstücksgrenze
der Wohnbebauung Sandbergstraße 82, in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel:
Langeler Berg in Köln-Porz-Langel— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den
Bebauungsplan 70346/03 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der
Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722)
in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 für das Gebiet , zurzeit landwirtschaftlich genutzt südlich der Straßenzüge Hintergasse
und Langeler Berg, im Osten begrenzt durch die Bebauung entlang der
Sandbergstraße, im Westen durch die bestehende Wohnbebauung an der Lülsdorfer
Straße und im Süden durch die Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Sandbergstraße
82, in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: Langeler Berg in
Köln-Porz-Langel— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 nach § 4a Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 70346/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.