Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro.

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.      Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro.

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.     Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro.

2.     Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.