Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro.
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro.
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat stellt
gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in
Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den
Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das
Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00
Euro.
2.
Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.