Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die Ertüchtigung der Stromunterverteilung sowie Aufrüstung der Sicherheitsbeleuchtung im Bürgerhaus Kalk entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Nach Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rund 145.000 Euro brutto benötigt (zzgl. Mittel für Malerarbeiten von ca. 20.000 Euro brutto).

 

Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.