Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer    – Seite ).

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2019 erforderlich ist, wird auf 269,1 Mio. Euro festgesetzt. Die Betriebsleitung wird ferner in Höhe von 50,9 Mio. Euro zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen ermächtigt, die in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 auf 75,0 Mio. Euro festgelegt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2019 erforderlich ist, wird auf 269,1 Mio. Euro festgesetzt. Die Betriebsleitung wird ferner in Höhe von 50,9 Mio. Euro zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen ermächtigt, die in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 auf 75,0 Mio. Euro festgelegt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2019 erforderlich ist, wird auf 269,1 Mio. Euro festgesetzt. Die Betriebsleitung wird ferner in Höhe von 50,9 Mio. Euro zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen ermächtigt, die in künftigen Jahren zu Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 auf 75,0 Mio. Euro festgelegt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.