Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und bittet um Wiedervorlage.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist mit der Aufnahme in die TO unter  9.2.2 einverstanden                      

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und des Herrn Bronisz abgelehnt.

Die Vorlage 3677/2018 ist zur Sitzung am 17.12.2018 abgesetzt und wird in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 28.01.2019 behandelt werden.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

·           Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.

·           Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.

·           Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.

·           Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.

Der Beschluss wird um folgende Hinweise der Bezirksvertretung ergänzt:

-                  Der von der BV Porz vorgeschlagene Standort (BV 15.05.2018, TOP 8.2) auf der Siegburger Straße zwischen den Straßen Auf dem Sandberg und Im Forst soll nach Abschluss der Bebauung des Gebietes Poller Damm erneut geprüft und ggf. nachträglich umgesetzt werden.

-                  Beim Standort auf dem Ensener Marktplatz ist die anstehende Neugestaltung zu berücksichtigen.

-                  In Westhoven ist ein weiterer Standort auf dem Parkplatz an der KVB-Haltestelle Berliner Straße zu prüfen.

-      An der Endhaltestelle der Linie 7 in Zündorf soll ein weiterer Standort vorgesehen werden.

„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, folgende Standorte zu prüfen und nach erfolgreicher Prüfung umzusetzen:

Grengel: Akazienweg 74, 64, 54, 44, 20 und Tankstelle Star (Ecke Waldstraße/Akazienweg)

Elsdorf: Ecke Friedrich-Hirsch-Str./Gilsonstraße und Ecke Friedrich-Hirsch-Str./Auf dem Stallberg.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Änderungen empfohlen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.
  5. Die Festlegung der einzelnen Standorte ist gesondert mit der Bezirksvertretung abzustimmen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Die Linke.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Brandau und Herrn Wefelmeier (SPD)

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.
  5. Die Festlegung der einzelnen Standorte im Stadtbezirk Ehrenfeld ist gesondert mit der Bezirksvertretung abzustimmen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Herr Bezirksbürgermeister Herr Homann begrüßt Herrn Gehrlein und lässt zunächst über das Rederecht abstimmen.

1.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erteilt Herrn Gehrlein  zu TOP 9.2.1 Rederecht für diese Sitzung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Wolters, Frau Sandow)

2.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Wolters, Frau Sandow)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen:

Nicht anwesend: Frau Führer (CDU), Herr Kaspar (FDP), Frau Albat (SPD)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen.
  2. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  4. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

1.  Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen. Dabei werden bei der konkreten Umsetzung folgende Maßgaben berücksichtigt:

-    Es kommt zu keinerlei Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr.

-    Bei der weiteren Festlegung der konkreten Standorte sind die Bezirksvertretungen in geeigneter Weise einzubinden.

2.  Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.

3.  Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.

4.  Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich -gegen die SPD-Fraktion- zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

  1. Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen. Dabei werden bei der konkreten Umsetzung folgende Maßgaben berücksichtigt:

-      Es kommt zu keinerlei Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr.

-      Bei der weiteren Festlegung der konkreten Standorte sind die Bezirksvertretungen in geeigneter Weise einzubinden.

  1. Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
  2. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
  3. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 und des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.03.2019:

Der Rat nimmt das Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:

1.  Das Standortkonzept mit den ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu Grunde zu legen. Dabei werden bei der konkreten Umsetzung folgende Maßgaben berücksichtigt:

-    Es kommt zu keinerlei Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr.

-    Bei der weiteren Festlegung der konkreten Standorte sind die Bezirksvertretungen in geeigneter Weise einzubinden.

2.  Die im Standortkonzept dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.

3.  Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.

4.  Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.