Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage im ersten Durchgang ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der
Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass
sie dem Ausschuss Umwelt und Grün im nächsten Beratungslauf noch mal vorgelegt
wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Integrationsrat schlägt folgende
Beschlussfassung vor:
1.
Der Rat beschließt das auf der Grundlage des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016,
Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel –
Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren
Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der
Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen
durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den
Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der
Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem
Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer
erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im
Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits
berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in
Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der
Zustimmung der BV Kalk einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt
und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Beschlussalternative:
Der Rat erkennt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ sowie die Umsetzung der Maßnahmen nicht an.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Kalk einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
Die Maßnahme unter 3.10.1 auf Seite 82 in Höhe von € 50.000,00 ist
nicht umzusetzen (Machbarkeitsstudie integrativer Supermarkt in Neubrück), da
der Bedarf seit langem unstreitig feststeht und eine Ansiedlung weiterer
Versorger lediglich an fehlenden Grundstücken scheitert!
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“
(siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen
aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der
Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den
Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den
Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im
Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C)
mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.
___________
Anmerkung:
RM
Börschel informiert, dass der Finanzausschuss wie Vorlage entschieden hat,
damit die Mittel für die Maßnahme unter 3.10.1 auf Seite 82 in Höhe von 50.000€
weiterhin für das Gesamtprojekt zur Verfügung stehen, auf eine im Optimalfall
mit der Bezirksvertretung Kalk abzustimmende Art und Weise.