Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage im ersten Durchgang ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass sie dem Ausschuss Umwelt und Grün im nächsten Beratungslauf noch mal vorgelegt wird.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

 

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

 

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der BV Kalk einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.




Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 




 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

Beschlussalternative:

Der Rat erkennt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ sowie die Umsetzung der Maßnahmen nicht an.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Kalk einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

Die Maßnahme unter 3.10.1 auf Seite 82 in Höhe von € 50.000,00 ist nicht umzusetzen (Machbarkeitsstudie integrativer Supermarkt in Neubrück), da der Bedarf seit langem unstreitig feststeht und eine Ansiedlung weiterer Versorger lediglich an fehlenden Grundstücken scheitert!

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.

___________
Anmerkung:

RM Börschel informiert, dass der Finanzausschuss wie Vorlage entschieden hat, damit die Mittel für die Maßnahme unter 3.10.1 auf Seite 82 in Höhe von 50.000€ weiterhin für das Gesamtprojekt zur Verfügung stehen, auf eine im Optimalfall mit der Bezirksvertretung Kalk abzustimmende Art und Weise.