Beschluss: geändert beschlossen


III. Abstimmung über den Ursprungsantrag in der geänderten Fassung:

  1. Ausgehend vom Teilhabechancengesetz (10. Änderungsgesetz des SGB II) und des Berichts des Jobcenters Köln vom 06.11.2018 wird die Verwaltung beauftragt, die neu geschaffenen Instrumente und Spielräume des §16i SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Teil) aktiv zu nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Gegebenenfalls ist eine Ergänzung durch Mittel aus dem Kommunalen Beschäftigungsförderungsprogramm KomProArbeit und evtl. eingesparten KdU vorzunehmen.

2.    Der Rat fordert die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen auf, aktiv Arbeitsverhältnisse über die Instrumente des §16 i SGB II zu schaffen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Privatwirtschaft über die Nutzung der Instrumente des § 16i SGB II (Sozialgesetzbuch, 2. Teil) aktiv zu informieren und zu beraten.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen von In-House-Beauftragungen verstärkt Aufträge für Dienstleistungen zur allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität  an städtische Gesellschaften zu vergeben mit dem Ziel, darüber langzeitarbeitslose Menschen über die Instrumente des §16i SGB II in Arbeit zu bringen.

4.    Die Verwaltung wird gebeten, die in 2018 nicht verausgabten Haushaltsmittel für KomProArbeit für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.

5.    Über die Umsetzung ist regelmäßig in den Fachausschüssen (Ausschuss für Soziales und Senioren und Wirtschaftsausschuss) zu berichten.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.