Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

-geschoben auf die Sitzung am 11.03.2019, nach Beratung im Rahmenplanungsbeirat am 26.02.2019-

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude festzusetzen;

 

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass der Beschluss und die Ergänzungen des Rahmenplanungsbeirates zu berücksichtigen sind:

 

 

 Beschluss:

 

Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

"Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude festzusetzen."

 

Ergänzung:

 

"Gleichzeitig fordert der Rahmenplanungsbeirat, hier das Kooperative Baulandmodell Köln mit der Verpflichtung zur Errichtung von mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau anzuwenden. Die Verwaltung wird gebeten, nochmals zu prüfen, ob hier die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen vorliegen. Das Prüfergebnis ist schriftlich darzulegen.

Darüber hinaus empfiehlt der Rahmenplanungsbeirat, die Gestaltung der Erdgeschosszone mit dem Ziel einer für die Fußgänger/Öffentlichkeit – auch vor dem Hintergrund der sozialen Kontrolle – ansprechenden Ausbildung zu überarbeiten. Darüber hinaus ist die augenscheinlich ausschließliche Nordlage einzelner Wohnungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

 

Weiterhin soll der durch das Vorhaben erzeugte Verkehr in dem derzeit in Arbeit befindlichem Verkehrsgutachten entsprechend Berücksichtigung finden. Als besonders problematisch wird der Einmündungsbereich Scheidtweilerstraße/Maarweg beurteilt."

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

 

Nicht anwesend: Herr Lhotka (CDU), Herr Schüler (Grüne)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die SPD-Fraktion beantragt, dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – abgelehntt.

 

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude festzusetzen;

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.