Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung
Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld —
einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und
Geschäftsgebäude festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
-geschoben auf die Sitzung am 11.03.2019, nach Beratung im Rahmenplanungsbeirat am 26.02.2019-
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung
Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld —
einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und
Geschäftsgebäude festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur 68 der Gemarkung
Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln – Braunsfeld —
einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und
Geschäftsgebäude festzusetzen;
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt, dass der Beschluss und die Ergänzungen des
Rahmenplanungsbeirates zu berücksichtigen sind:
Beschluss:
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der
Bezirksvertretung Lindenthal folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
"Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur
68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in
Köln-Braunsfeld einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftsgebäude
festzusetzen."
Ergänzung:
"Gleichzeitig fordert der
Rahmenplanungsbeirat, hier das Kooperative Baulandmodell Köln mit der
Verpflichtung zur Errichtung von mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke
im öffentlich geförderten Wohnungsbau anzuwenden. Die Verwaltung wird gebeten,
nochmals zu prüfen, ob hier die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen
vorliegen. Das Prüfergebnis ist schriftlich darzulegen.
Darüber hinaus empfiehlt der
Rahmenplanungsbeirat, die Gestaltung der Erdgeschosszone mit dem Ziel einer für
die Fußgänger/Öffentlichkeit – auch vor dem Hintergrund der sozialen Kontrolle
– ansprechenden Ausbildung zu überarbeiten. Darüber hinaus ist die augenscheinlich
ausschließliche Nordlage einzelner Wohnungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu
überprüfen.
Weiterhin soll der
durch das Vorhaben erzeugte Verkehr in dem derzeit in Arbeit befindlichem
Verkehrsgutachten entsprechend Berücksichtigung finden. Als besonders
problematisch wird der Einmündungsbereich Scheidtweilerstraße/Maarweg
beurteilt."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Herr Lhotka (CDU), Herr Schüler (Grüne)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die SPD-Fraktion
beantragt, dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – abgelehntt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet des Flurstücks 1817 der Flur
68 der Gemarkung Müngersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in
Köln – Braunsfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und
Geschäftsgebäude festzusetzen;
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.