Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ (Ratsbeschluss vom 18.05.2017, Vorlage-Nr. 1381/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ wird um die Maßnahmen „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ (Anlage 1) und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ (Anlage 2) fortgeschrieben.
2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzlichen Einzelmaßnahmen im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 3). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 5.036.370 Euro und für die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ 979.400 Euro. Im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ soll die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ bis 2023 und die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ bis 2022 umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden zum Haushaltsplan 2020 ff. angemeldet.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen
investiven Maßnahmen (Anlage 1 und 2) „Umbau, Modernisierung und
Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“
und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ im Sozialraum. Darüber hinaus wird die
Verwaltung mit der Anpassung der Maßnahmenkonzeption beauftragt, soweit im
weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender
Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage von Beschlussvorlagen zu den genannten
investiven Maßnahmen, sofern die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat nimmt die in Anlage 4 tabellarisch
aufgeführten Anpassungen des vom Rat im Mai 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs
(Vorlage-Nr. 1381/2017), die notwendig wurden,
- da
durch eine Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des
Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit
für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage weggefallen ist.
- um
den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes
Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen
zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen.
- um
die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können.
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, laufend
Fördermöglichkeiten zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms
für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, ggfs. auch alternative
Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
Beschlussfolge geschoben.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1.
Der Rat
beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke
Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016)
erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ (Ratsbeschluss vom
18.05.2017, Vorlage-Nr. 1381/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ wird um die Maßnahmen
„Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ (Anlage 1) und
„Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ (Anlage 2)
fortgeschrieben.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzlichen
Einzelmaßnahmen im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und
Buchforst“, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt
sind (siehe Anlage 3). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden
Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die
Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten
Förderzugang sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der
Gesamtkosten. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich
entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme
„Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 5.036.370 Euro und für die Maßnahme „Modernisierung und
energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ 979.400 Euro. Im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und
Buchforst“ soll die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des
Bürgerhauses MüTZe“ bis 2023 und die Maßnahme „Modernisierung und energetische
Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ bis 2022 umgesetzt werden. Die Kosten der
Baumaßnahme werden zum Haushaltsplan 2020 ff. angemeldet.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven
Maßnahmen (Anlage 1 und 2) „Umbau,
Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ im Sozialraum. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Anpassung der
Maßnahmenkonzeption beauftragt, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den
Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage
von Beschlussvorlagen zu den genannten investiven Maßnahmen, sofern die zuständigen
Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat
nimmt die in Anlage 4 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im Mai
2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 1381/2017), die notwendig wurden,
- da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue
Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF
während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage
weggefallen ist.
- um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein
angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven
Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen.
- um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu
können.
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, laufend Fördermöglichkeiten
zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für den Sozialraum
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, ggfs. auch
alternative Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat
beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke
Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016)
erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ (Ratsbeschluss vom
18.05.2017, Vorlage-Nr. 1381/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ wird um die Maßnahmen
„Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ (Anlage 1) und
„Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ (Anlage 2)
fortgeschrieben.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzlichen
Einzelmaßnahmen im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und
Buchforst“, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt
sind (siehe Anlage 3). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden
Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die
Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten
Förderzugang sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten.
Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven
Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und
Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 5.036.370 Euro und für die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ 979.400 Euro. Im
Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ soll die
Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ bis
2023 und die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ bis 2022 umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme
werden zum Haushaltsplan 2020 ff. angemeldet.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven
Maßnahmen (Anlage 1 und 2) „Umbau,
Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ im Sozialraum. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Anpassung der
Maßnahmenkonzeption beauftragt, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den
Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage
von Beschlussvorlagen zu den genannten investiven Maßnahmen, sofern die zuständigen
Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat
nimmt die in Anlage 4 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im Mai
2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 1381/2017), die notwendig wurden,
- da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue
Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF
während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage
weggefallen ist.
- um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein
angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven
Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen.
- um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu
können.
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, laufend Fördermöglichkeiten
zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für den Sozialraum
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, ggfs. auch
alternative Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016,
Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für
den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“
(Ratsbeschluss vom 18.05.2017, Vorlage-Nr. 1381/2017). Das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“
wird um die Maßnahmen „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses
MüTZe“ (Anlage 1) und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ (Anlage 2) fortgeschrieben.
2. Der Rat beschließt die
Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzlichen Einzelmaßnahmen im
Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, die in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 3).
Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle
Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter
Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie einer erzielten
Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Der zusätzlich
entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven
Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und
Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 5.036.370 Euro und für die Maßnahme
„Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ 979.400
Euro. Im
Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ soll die
Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ bis
2023 und die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ bis 2022 umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden
zum Haushaltsplan 2020 ff. angemeldet.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
zusätzlichen investiven Maßnahmen (Anlage 1 und 2) „Umbau, Modernisierung und
Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ und „Modernisierung und
energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ im Sozialraum.
Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Anpassung der Maßnahmenkonzeption
beauftragt, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich
werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage von Beschlussvorlagen zu
den genannten investiven Maßnahmen, sofern die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat nimmt die in Anlage 4 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des
vom Rat im Mai 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 1381/2017), die
notwendig wurden,
- da durch eine Richtlinienänderung sowie die
neue Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF
während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage
weggefallen ist.
- um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und
dabei ein angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven
Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen.
- um die Erreichung der im ISEK festgelegten
Ziele sicherstellen zu können.
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
laufend Fördermöglichkeiten zur weiteren Umsetzung des beschlossenen
Maßnahmenprogramms für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim
und Buchforst“, ggfs. auch alternative Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung
der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.