Beschluss: Kenntnis genommen
geänderter Beschluss:
Der Naturschutzbeirat
bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde in der Bauleitplanung zum Grünordnungsplan für die
Aufstellung des B-Planes Nr. 63419/02 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
zustimmend zur Kenntnis, da weder der Grünordnungsplan, noch der B-Plan,
auf den er sich bezieht, eine rechtskräftige Grundlage hat.
Zustimmend nimmt der Naturschutzbeirat zur Kenntnis, dass die illegalen
Eingriffe des FC Köln in den äußeren Grüngürtel aus der Vergangenheit erstmalig
erfasst und ökologisch bewertet worden sind.
Der Naturschutzbeirat fordert den FC Köln auf, diese illegalen Eingriffe zu
heilen und vollständig im linksrheinischen äußeren Grüngürtel zu kompensieren.
Der Naturschutzbeirat fordert die Stadt Köln auf, die dafür notwendigen Flächen
bereitzustellen.
Der Naturschutzbeirat fordert die Stadt Köln des Weiteren auf, alle Beratungen
zum B-Plan Nr. 63419/02 inklusive des Grünordnungsplans auszusetzen, bis über
die 209. des Kölner Flächennutzungsplanes abschließend entschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
- Die Vorlage wird
zustimmend zur Kenntnis genommen
Mit 12 Nein-Stimmen einstimmig
abgelehnt
- Die Vorlage wird nicht
zustimmend zur Kenntnis genommen
Mit 10 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt
- Zur ablehnenden Kenntnisnahme
soll eine Stellungnahme verfasst werden
Mit 9 Ja-Stimmen und 3
Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt
- Der durch den
Beiratsvorsitzenden vorgelesene Entwurf wird als
gemeinsame Stellungnahme des
Naturschutzbeirates abgegeben.
Mit 9 Ja-Stimmen und 3
Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt