Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt fasst folgenden Beschluss:

 

1.)  Die Bezirksvertretung stellt fest, dass die verwaltungsseitigen Bemühungen die Baulücke Richard-Wagner-Straße 6-10 im planungs- und bauordnungsrechtlich zulässigen Rahmen mit einer Geschäfts-, Büro und Wohnnutzung zu schließen, gescheitert sind.

 

2.)  Die Stadt Köln wird daher beauftragt, das Allgemeinwohl an der Schließung der Baulücke festzustellen und umgehend konzeptionell, planerisch und perspektivisch darzustellen, welche Nutzungen zukünftig auf dem Grundstück realisiert werden können (Mehrgenerationenwohnen, Kindertagesstätte, inklusives Wohnprojekt, Wohnbebauung mit integrativer Belegung, Kulturelle Nutzung/Zwischennutzung,…).

 

3.)  Die Stadt Köln wird sodann beauftragt, den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.4.2018 umzusetzen (AN/0465/2018) und das Enteignungsverfahren für die benannte Liegenschaft einzuleiten. Zu diesem Zweck wird die bei der Bezirksregierung ansässige Enteignungsbehörde aufgefordert, ein Verfahren nach Baugesetzbuch, bzw. dem Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU, FDP.