Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Donauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Birkenweg 7 und östlich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birkenweg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) —Arbeitstitel: „ Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus - einzuleiten mit  dem Ziel, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 50 % (mindestens 200 Wohneinheiten) in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und ergänzende soziale Infrastruktur festzusetzen,

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 17.06.2019 nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung),;

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, dem geänderten Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Mülheim (9) zu folgen.

Beschluss über den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Mülheim (9):

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Donauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Birkenweg 7 und östlich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birkenweg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) —Arbeitstitel: „ Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus - einzuleiten mit  dem Ziel, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 50 % (mindestens 200 Wohneinheiten) in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und ergänzende soziale Infrastruktur festzusetzen,

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 17.06.2019 nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung),;

3.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – abgelehnt.

 

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Schaberger und Dierather Wegs, östlich der Grünfläche Donauweg und des Schlebuscher Wegs, nördlich der Gebäude Schlebuscher Weg 8 sowie Birkenweg 7 und östlich des Birkenwegs bzw. des rückwärtigen Bereiches der Bebauung Birkenweg 21-39 und Lützenkircher Weg 13-15 (Gemarkung Dünnwald, Flur 60, Flurstücke 1/101; 348; 349; 391; 420 und 600) —Arbeitstitel: "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus — einzuleiten mit  dem Ziel, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und ergänzende soziale Infrastruktur festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

3.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.