Beschluss: zurückgestellt


 

Die Vorlage 1149/2019 ist verfristet von der Fachverwaltung vorgelegt worden.

 

Beschluss:

 

Die verfristete Vorlage soll unter Ziffer 9.2.4 auf die Tagesordnung mit aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg bei einer Stimme Enthaltung der SPD-Fraktion mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.

 

Die Vorlage 1149/2019 wurde daher nicht auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.05.2019 aufgenommen.

 

Die Vorlage 1149/2019 wird am 03.06.2019 in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen behandelt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe  festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße - Arbeitstitel: ´Sechtemer Straße /Bonner Straße´in Köln Raderberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnbau mit bis zu 210 Wohnungseinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2.

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung);

 

 



Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


RM Weisenstein schlägt vor, zunächst über den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) abstimmen zu lassen.

Beschluss gemäß Alternative:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe  festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke – abgelehnt.

 

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe  festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung);

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke - zugestimmt.