Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage 1149/2019 ist verfristet von der Fachverwaltung vorgelegt worden.
Beschluss:
Die verfristete Vorlage soll unter Ziffer 9.2.4 auf die Tagesordnung mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg bei einer Stimme
Enthaltung der SPD-Fraktion mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der
Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.
Die Vorlage 1149/2019 wurde daher nicht auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.05.2019 aufgenommen.
Die Vorlage 1149/2019 wird am 03.06.2019 in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen behandelt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12
Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und
nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer
Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit
dem Ziel, Wohnbebauung
in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie
wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang
der Planung);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich
und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße -
Arbeitstitel: ´Sechtemer Straße /Bonner Straße´in Köln Raderberg — einzuleiten
mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnbau mit bis zu 210
Wohnungseinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen;
2. nimmt das
städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis
und beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2.
Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang der Planung);
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
RM Weisenstein
schlägt vor, zunächst über den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 2
(Rodenkirchen) abstimmen zu lassen.
Beschluss gemäß Alternative:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und
nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer
Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung
in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie
wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke – abgelehnt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und
nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer
Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung
in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie
wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang
der Planung);
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke - zugestimmt.