Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
V. Abstimmung über die Ursprungsvorlage
Beschluss:
Der
Rat bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und
den Feststellungen des Weltklimarats IPCC in seinem Sonderbericht von 2018
„1,5° globale Erwärmung“. Er bewertet die schon beschlossenen und in Umsetzung
befindlichen Maßnahmen der Stadt Köln für den Klimaschutz positiv. Gleichzeitig
erkennt der Rat, dass diese Maßnahmen erst der Anfang einer zwingend
erforderlichen Transformation der Stadt sind, die schnellstmöglich über
technische, Kultur- und Verhaltensänderungen zu einer erheblichen Reduktion der
Treibhausgasemission führt. Erhebliche weitere Anstrengungen zur Unterstützung
dieser Transformation sind erforderlich, damit das Ziel zur „Klimaneutralen
Kommune 2050“ erreicht wird. Um die globale Erwärmung auf 1,5° zu begrenzen, sind
sofortige, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereich der
Gesellschaft erforderlich.
Der Rat der Stadt Köln erklärt den „Klimanotstand“
und bestätigt damit, dass die Eindämmung
des vom Menschen verursachten Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe
Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu
beachten ist.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
1. dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen
von Treibhausgasemissionen und die Maßnahmen der Stadt zu deren Verringerung zu
berichten.
2. mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts
„KölnKlimaAktiv“ 2020- 2030 inkl. Darstellung der von finanziellen
Auswirklungen. Dabei sollen auch externe Akteure mit einbezogen werden.
3. dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch
Kenntlichmachung einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende
Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit
positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen
bevorzugt geplant und umgesetzt werden.
Dabei sind die konkurrierenden Zielsetzungen der
Stadtstrategie zu berücksichtigen.
4. zur Aufnahme von Gesprächen mit den SWK mit dem Ziel
der Ausweitung regenerativer Energien inkl. der Darstellung von finanziellen
Auswirkungen.
5. mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung
einer klimaneutralen Energienutzung von städtischen Immobilien sowie zur
Nutzung für die Energiegewinnung mittels Photovoltaik inkl. Darstellung von
finanziellen Auswirkungen.
6. mit einer Mobilitätstransformation im Sinne des
Konzepts Köln Mobil 2025 und des beschlossenen Aufbaus der
Elektro-Ladeinfrastruktur inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen. Die
dargestellten Maßnahmen sollen in den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)
mit hoher Priorität einfließen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis
90/ Die Grünen, Die Linke. und RM Gerlach sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe
GUT und mit der Stimme von Frau
Oberbürgermeisterin Reker zugestimmt.