Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

1.         den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 65520/02 – Arbeitstitel Geestemünder Straße in Köln-Niehl – gemäß Anlage 1 um die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße zu verkleinern und um eine Teilfläche nördlich der Geestemünder Straße/ östlich der Johann-Maria-Farina-Straße zu vergrößern;

 

2.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 für das Gebiet entlang der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl – Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.

 

3.         den Bebauungsplan 65520/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt

1.         den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 65520/02 – Arbeitstitel Geestemünder Straße in Köln-Niehl – gemäß Anlage 1 um die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße zu verkleinern und um eine Teilfläche nördlich der Geestemünder Straße/ östlich der Johann-Maria-Farina-Straße zu vergrößern;

 

2.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 für das Gebiet entlang der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl – Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.

 

3.         den Bebauungsplan 65520/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.         den vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 65520/02 – Arbeitstitel Geestemünder Straße in Köln-Niehl – gemäß Anlage 1 um die nördlichen Teilflächen der Johann-Maria-Farina-Straße zu verkleinern und um eine Teilfläche nördlich der Geestemünder Straße/ östlich der Johann-Maria-Farina-Straße zu vergrößern;

2.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 65520/02 für das Gebiet entlang der Geestemünder Straße zwischen Neusser Landstraße und Industriestraße in Köln-Niehl – Arbeitstitel: Geestemünder Straße in Köln-Niehl – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.

3.         den Bebauungsplan 65520/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.