Beschluss: zurückgestellt
Herr BBM Homann stellt zur Abstimmung, die Vorlage
2298/2019 in die Tagesordnung mit aufzunehmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die
Vorlage 2298/2019 unter TOP 9.2.7 in die Tagesordnung auf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der Fraktion
Die Grünen und der Stimme des Herr Bronisz gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion sowie die Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
67370/02 für das Gebiet zwischen Pastoratsstraße im Westen, den südlichen
Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung (Pastoratsstraße 27 und
Rondorfer Hauptstraße 98) im Norden, Rondorfer Hauptstraße im Osten,
Westerwaldstraße, Westerwaldstraße in Verlängerung der Straße Am Kirchweg bis
zum Ortsrand (Am Kirchweg Hausnummer 13), parallel zu Am
Kirchweg/Westerwaldstraße entlang eines 35m breiten südlich verlaufenden
Streifens in westlicher Richtung bis zur Pastoratsstraße—Arbeitstitel: Pastoratsstraße
in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4,
2. den Bebauungsplan 67370/02 mit
gestalterischen Festsetzungen— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Herr Giesen gibt zu Protokoll:
Bei der vorliegenden Planung
hätte man ohne Schädigung des Ortsbildes entlang der sogenannten Planstraße 1
bequem eine 3-geschossige Bebauung festsetzen können. Die Fraktion „Die Grünen“
wird B-Plänen, bei denen so unnötig Wohnraum (insbesondere preisgünstiger)
verschenkt wird, nicht zustimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
67370/02 für das Gebiet zwischen Pastoratsstraße im Westen, den südlichen
Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung (Pastoratsstraße 27 und
Rondorfer Hauptstraße 98) im Norden, Rondorfer Hauptstraße im Osten,
Westerwaldstraße, Westerwaldstraße in Verlängerung der Straße Am Kirchweg bis
zum Ortsrand (Am Kirchweg Hausnummer 13), parallel zu Am Kirchweg/Westerwaldstraße
entlang eines 35m breiten südlich verlaufenden Streifens in westlicher Richtung
bis zur— Pastoratsstraße Arbeitstitel: Pastoratsstraße in Köln-Rondorf—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4,
2. den Bebauungsplan 67370/02 mit
gestalterischen Festsetzungen— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion Die Grünen und des Herrn Bronisz zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ilg)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67370/02 für das Gebiet
zwischen Pastoratsstraße im Westen, den südlichen Grundstücksgrenzen der
vorhandenen Wohnbebauung (Pastoratsstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98) im
Norden, Rondorfer Hauptstraße im Osten, Westerwaldstraße, Westerwaldstraße in
Verlängerung der Straße Am Kirchweg bis zum Ortsrand (Am Kirchweg Hausnummer
13), parallel zu Am Kirchweg/Westerwaldstraße entlang eines 35m breiten südlich
verlaufenden Streifens in westlicher Richtung bis zur
Pastoratsstraße—Arbeitstitel: Pastoratsstraße in Köln-Rondorf— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 4,
2. den Bebauungsplan 67370/02 mit gestalterischen
Festsetzungen— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in
der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.