Beschluss: zurückgestellt


Herr BBM Homann stellt zur Abstimmung, die Vorlage 2298/2019 in die Tagesordnung mit aufzunehmen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Vorlage 2298/2019 unter TOP 9.2.7 in die Tagesordnung auf.

 

 



Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herr Bronisz gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie die Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

 

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67370/02 für das Gebiet zwischen Pastoratsstraße im Westen, den südlichen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung (Pastoratsstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98) im Norden, Rondorfer Hauptstraße im Osten, Westerwaldstraße, Westerwaldstraße in Verlängerung der Straße Am Kirchweg bis zum Ortsrand (Am Kirchweg Hausnummer 13), parallel zu Am Kirchweg/Westerwaldstraße entlang eines 35m breiten südlich verlaufenden Streifens in westlicher Richtung bis zur Pastoratsstraße—Arbeitstitel: Pastoratsstraße in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4,

2.         den Bebauungsplan 67370/02 mit gestalterischen Festsetzungen— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Herr Giesen gibt zu Protokoll:

Bei der vorliegenden Planung hätte man ohne Schädigung des Ortsbildes entlang der sogenannten Planstraße 1 bequem eine 3-geschossige Bebauung festsetzen können. Die Fraktion „Die Grünen“ wird B-Plänen, bei denen so unnötig Wohnraum (insbesondere preisgünstiger) verschenkt wird, nicht zustimmen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

 

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67370/02 für das Gebiet zwischen Pastoratsstraße im Westen, den südlichen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung (Pastoratsstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98) im Norden, Rondorfer Hauptstraße im Osten, Westerwaldstraße, Westerwaldstraße in Verlängerung der Straße Am Kirchweg bis zum Ortsrand (Am Kirchweg Hausnummer 13), parallel zu Am Kirchweg/Westerwaldstraße entlang eines 35m breiten südlich verlaufenden Streifens in westlicher Richtung bis zur— Pastoratsstraße Arbeitstitel: Pastoratsstraße in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4,

2.         den Bebauungsplan 67370/02 mit gestalterischen Festsetzungen— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen und des Herrn Bronisz zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Ilg)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67370/02 für das Gebiet zwischen Pastoratsstraße im Westen, den südlichen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung (Pastoratsstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98) im Norden, Rondorfer Hauptstraße im Osten, Westerwaldstraße, Westerwaldstraße in Verlängerung der Straße Am Kirchweg bis zum Ortsrand (Am Kirchweg Hausnummer 13), parallel zu Am Kirchweg/Westerwaldstraße entlang eines 35m breiten südlich verlaufenden Streifens in westlicher Richtung bis zur Pastoratsstraße—Arbeitstitel: Pastoratsstraße in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4,

2.         den Bebauungsplan 67370/02 mit gestalterischen Festsetzungen— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.