Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der
Rat beschließt
1. den Einleitungsbeschluss vom 24.05.2017
betreffend das Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
–Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch- um das
Flurstück 761, Flur 5, Gemarkung Longerich zu verkleinern
2. den Bebauungsplan 66498/03 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich der Derfflinger Straße,
östlich der Hohenfriedbergstraße, südlich des ehemaligen Pfarrhauses
(Hohenfriedbergstraße 2) und des Spielplatzes der Kindertagesstätte
(Hohenfriedbergstraße 6) sowie westlich der Wohnbebauung an der Rennbahnstraße
in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in
Köln-Weidenpesch — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die
Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat beschließt
1. den Einleitungsbeschluss vom 24.05.2017
betreffend das Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
–Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch- um das
Flurstück 761, Flur 5, Gemarkung Longerich zu verkleinern
2. den Bebauungsplan 66498/03 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich der Derfflinger Straße,
östlich der Hohenfriedbergstraße, südlich des ehemaligen Pfarrhauses
(Hohenfriedbergstraße 2) und des Spielplatzes der Kindertagesstätte
(Hohenfriedbergstraße 6) sowie westlich der Wohnbebauung an der Rennbahnstraße
in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in
Köln-Weidenpesch — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
3.
Die
vorhandenen Bäume sind nach Möglichkeit zu erhalten oder umzupflanzen. Ggf.
sind Ersatzpflanzungen auf dem Gelände vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt
1. den Einleitungsbeschluss vom 24.05.2017
betreffend das Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
–Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch- um das
Flurstück 761, Flur 5, Gemarkung Longerich zu verkleinern
2. den Bebauungsplan 66498/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich der Derfflinger Straße, östlich der Hohenfriedbergstraße, südlich des ehemaligen Pfarrhauses (Hohenfriedbergstraße 2) und des Spielplatzes der Kindertagesstätte (Hohenfriedbergstraße 6) sowie westlich der Wohnbebauung an der Rennbahnstraße in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.