Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zur Teilaufhebung des Bebauungsplan-Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70451/03 für das Gebiet zwischen der Bahnstraße Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten, Arbeitstitel: "MHD Gelände" in Köln-Kalk abgegebenen Stellungnahmen gemäß
Anlage 4;
2. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. über die zur Teilaufhebung des Bebauungsplan-Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70451/03 für das Gebiet zwischen der Bahnstraße Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten, Arbeitstitel: "MHD Gelände" in Köln-Kalk abgegebenen Stellungnahmen gemäß
Anlage 4;
2. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
beschließt
1. über die zur Teilaufhebung des
Bebauungsplan-Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70451/03 für
das Gebiet zwischen der Bahnstraße Köln-Siegburg im Westen und Süden, der
Kalker Hauptstraße im Norden der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten,
Arbeitstitel: "MHD Gelände" in Köln-Kalk abgegebenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 4;
2. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.
70451/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als
Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.