Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zur Teilaufhebung des Bebauungsplan-Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70451/03 für das Gebiet zwischen der Bahnstraße Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten, Arbeitstitel: "MHD Gelände" in Köln-Kalk abgegebenen Stellungnahmen gemäß

Anlage 4;

2.       die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zur Teilaufhebung des Bebauungsplan-Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70451/03 für das Gebiet zwischen der Bahnstraße Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten, Arbeitstitel: "MHD Gelände" in Köln-Kalk abgegebenen Stellungnahmen gemäß

Anlage 4;

2.       die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zur Teilaufhebung des Bebauungsplan-Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70451/03 für das Gebiet zwischen der Bahnstraße Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten, Arbeitstitel: "MHD Gelände" in Köln-Kalk abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.      die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.