Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, die Planung
zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des
Planungskonzeptes Parkstadt Süd fortzuführen (siehe Anlage 3). Die Ergebnisse
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage 5) zu
berücksichtigen.
2. beschließt die Erweiterung des
Änderungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 10.11.2016 um den
Bereich des "Sportparks Süd".
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Es liegt ein Ergänzungsantrag
aller Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen vor.
Herr Homann lässt
zunächst über diesen Ergänzungsantrag abstimmen:
1 Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Vorlage 2544/2019 wie folgt in
Ziffer 2 zu ergänzen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
…
2. beschließt die Erweiterung des
Änderungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 10.11.2016 um den
Bereich des „Sportparks Süd“;
die Verwaltung wird zudem beauftragt,
a.)
die dort befindliche Sporthalle so lange
funktionsfähig zu halten, bis der beabsichtigte Neubau der größeren Sporthalle
an der Straße Am Vorgebirgstor vollständig errichtet und in Betrieb genommen
worden ist;
b.) die
Nutzungskapazitäten der neu zu errichtenden Sporthalle unter Beachtung des Bevölkerungszuwachses
in der Parkstadt Süd zu bemessen, d.h. es soll deutlich mehr Sporthallenfläche
realisiert werden, als in der bestehenden Dreifach-Sporthalle, denkbar ist auch
eine Verdoppelung der Fläche;
c.)
für die Planungen der Neustrukturierung des Areals
Sportpark Süd nach Hallenneubau zwingend das Ziel zu verfolgen, einen weiteren
vollwertigen Sportplatz -als bisher auf diesem Gelände existierend- zu
realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend:
Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Sodann lässt Herr Homann
über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.
2. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss
folgenden Beschluss zu fassen:
1. beauftragt die
Verwaltung, die Planung zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf
Grundlage des Planungskonzeptes Parkstadt Süd fortzuführen (siehe Anlage 3).
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (siehe
Anlage 5) zu berücksichtigen.
2. beschließt
die Erweiterung des Änderungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom
10.11.2016 um den Bereich des „Sportparks Süd“;
die Verwaltung wird zudem
beauftragt,
a.)
die dort befindliche Sporthalle so lange
funktionsfähig zu halten, bis der beabsichtigte Neubau der größeren Sporthalle
an der Straße Am Vorgebirgstor vollständig errichtet und in Betrieb genommen
worden ist;
b.) die
Nutzungskapazitäten der neu zu errichtenden Sporthalle unter Beachtung des
Bevölkerungszuwachses in der Parkstadt Süd zu bemessen, d.h. es soll deutlich
mehr Sporthallenfläche realisiert werden, als in der bestehenden
Dreifach-Sporthalle, denkbar ist auch eine Verdoppelung der Fläche;
c.)
für die Planungen der Neustrukturierung des
Areals Sportpark Süd nach Hallenneubau zwingend das Ziel zu verfolgen, einen
weiteren vollwertigen Sportplatz -als bisher auf diesem Gelände existierend- zu
realisieren.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend:
Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die
Verwaltung, die Planung zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf
Grundlage des Planungskonzeptes Parkstadt Süd fortzuführen (siehe Anlage 3).
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (siehe
Anlage 5) zu berücksichtigen.
2. beschließt die Erweiterung des Änderungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 10.11.2016 um den Bereich des "Sportparks Süd".
Die Verwaltung wird zudem beauftragt,
a.) die dort befindliche Sporthalle so lange funktionsfähig zu
halten, bis der beabsichtigte Neubau der größeren Sporthalle an der Straße Am
Vorgebirgstor vollständig errichtet und in Betrieb genommen worden ist;
b.) die Nutzungskapazitäten der neu zu errichtenden Sporthalle unter
Beachtung des Bevölkerungszuwachses in der Parkstadt Süd zu bemessen, d.h. es
soll deutlich mehr Sporthallenfläche realisiert werden, als in der bestehenden
Dreifach-Sporthalle, denkbar ist auch eine Verdoppelung der Fläche;
c.) für die Planungen der Neustrukturierung des Areals Sportpark Süd
nach Hallenneubau zwingend das Ziel zu verfolgen, einen weiteren vollwertigen
Sportplatz -als bisher auf diesem Gelände existierend- zu realisieren.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.
Hinweis:
Angesichts
der noch laufenden Untersuchungen für eine Neustrukturierung des Areals wird
die im Planwerk (Anlage 3) verortete Darstellung der Sonderbaufläche durch ein
einfaches Signet „Sporthalle, Standort unbestimmt“ ersetzt (siehe Anlage 8).
Anlage 3 ist somit überholt.
Außerdem bittet der Stadtentwicklungsausschuss darum, die Beschlussvorlage auch im Sportausschuss zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die
Verwaltung, die Planung zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf
Grundlage des Planungskonzeptes Parkstadt Süd fortzuführen (siehe Anlage 3).
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (siehe
Anlage 5) zu berücksichtigen.
2. beschließt die
Erweiterung des Änderungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom
10.11.2016 um den Bereich des "Sportparks Süd".
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt