Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt
das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende – Eine
Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme
und Zielvorgaben“ (Anlage 1). Der Rat betrachtet die Ernährungsstrategie als
Leitlinie für zukünftige politische Entscheidungen einer kommunalen
Ernährungspolitik.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm für den kommunalen
Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess eine
dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt
die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk der Bio -Städte,
-Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt,
den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher festgelegte Laufzeit
(siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere fünf Jahre bis zum
Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von bislang 50.000 €
auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021, für
die Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge,
bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
zur Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch diese Mittel stehen im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der Gesamtzuschuss in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die Stadt Köln wird
als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ weiterhin durch den
Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bzw.
den Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vertreten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt
das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende – Eine
Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme und
Zielvorgaben“ (Anlage 1). Der Rat betrachtet die Ernährungsstrategie als
Leitlinie für zukünftige politische Entscheidungen einer kommunalen
Ernährungspolitik.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm für den kommunalen
Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess eine
dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt
die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk der Bio -Städte,
-Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt,
den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher festgelegte Laufzeit
(siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere fünf Jahre bis zum
Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von bislang 50.000 €
auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021, für
die Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge,
bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
zur Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch diese Mittel stehen im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der Gesamtzuschuss in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die Stadt Köln wird
als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ weiterhin durch den
Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bzw.
den Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vertreten.
Die Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt
ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Sinne einer regionalen
Versorgung eine regionale Beteiligung am Ernährungsrat zu erreichen und dafür
in den Nachbarkreisen und der Regio Köln-Bonn zu werben.
Über die Ergebnisse ist dem Ausschuss spätestens in einem Jahr zu
berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt
das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende – Eine
Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme
und Zielvorgaben“ (Anlage 1). Der Rat betrachtet die Ernährungsstrategie als
Leitlinie für zukünftige politische Entscheidungen einer kommunalen
Ernährungspolitik.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm für den kommunalen
Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess eine
dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt
die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk der Bio -Städte,
-Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt,
den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher festgelegte Laufzeit
(siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere fünf Jahre bis zum
Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von bislang 50.000 €
auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021, für
die Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge,
bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
zur Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch diese Mittel stehen im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der Gesamtzuschuss in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die Stadt Köln wird
als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ weiterhin durch den
Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bzw.
den Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vertreten.
Alternative:
Die Stadt Köln ergreift keine weiteren Maßnahmen, um eine kommunale Ernährungswende einzuleiten. Der Rat lehnt die weitere Förderung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ ab. Dabei verzichtet die Stadt Köln auf die Nutzung dieses Netzwerkes und verliert einen wichtigen Partner für die Etablierung einer entsprechenden kommunalen Ernährungspolitik.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkung:
Frau Schönhals
(Diakonisches Werk des ev. Kirchenverbandes) stimmt stellvertretend für Frau
Volland-Dörmann (AWO Kreisverband Köln e.V.) ab.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt
das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende – Eine
Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme
und Zielvorgaben“ (Anlage 1). Der Rat betrachtet die Ernährungsstrategie als
Leitlinie für zukünftige politische Entscheidungen einer kommunalen
Ernährungspolitik.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm für den kommunalen
Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess eine
dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt
die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk der Bio -Städte,
-Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt,
den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher festgelegte Laufzeit
(siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere fünf Jahre bis zum
Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von bislang 50.000 €
auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021, für
die Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge,
bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
zur Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch diese Mittel stehen im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der Gesamtzuschuss in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die Stadt Köln wird
als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ weiterhin durch den
Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bzw.
den Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vertreten.
Die Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt
ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, im Sinne einer regionalen Versorgung eine regionale Beteiligung am
Ernährungsrat zu erreichen und dafür in den Nachbarkreisen und der Regio
Köln-Bonn zu werben.
Über die Ergebnisse ist dem
Ausschuss spätestens in einem Jahr zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in der ergänzten Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün ungeändert empfohlen.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün):
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt
das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende – Eine Ernährungsstrategie
für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme und Zielvorgaben“
(Anlage 1). Der Rat betrachtet die Ernährungsstrategie als Leitlinie für
zukünftige politische Entscheidungen einer kommunalen Ernährungspolitik.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm für den kommunalen
Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess eine
dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt
die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk der Bio -Städte,
-Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt,
den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher festgelegte Laufzeit
(siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere fünf Jahre bis zum
Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von bislang 50.000 €
auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021, für
die Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge,
bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
zur Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch diese Mittel stehen im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der Gesamtzuschuss in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die Stadt Köln wird
als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ weiterhin durch den
Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bzw.
den Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vertreten.
Die Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt
ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, im Sinne einer regionalen Versorgung eine regionale Beteiligung am
Ernährungsrat zu erreichen und dafür in den Nachbarkreisen und der Regio
Köln-Bonn zu werben.
Über die Ergebnisse ist dem
Ausschuss spätestens in einem Jahr zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Geänderter Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss schließt sich der Empfehlung des Ausschusses
Umwelt und Grün vom 04.06.2020 an und empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt
das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende – Eine
Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme
und Zielvorgaben“ (Anlage 1). Der Rat betrachtet die Ernährungsstrategie als
Leitlinie für zukünftige politische Entscheidungen einer kommunalen
Ernährungspolitik.
2.
beauftragt
die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm für den kommunalen
Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess eine
dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt
die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk der Bio -Städte,
-Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt,
den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher festgelegte Laufzeit
(siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere fünf Jahre bis zum
Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von bislang 50.000 €
auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021, für die
Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur
Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und Umgebung“ einen zusätzlichen
Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch diese Mittel stehen im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der Gesamtzuschuss in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die Stadt Köln wird
als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ weiterhin durch den
Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bzw.
den Amtsleiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vertreten.
Die Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt
ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, im Sinne einer regionalen Versorgung eine regionale Beteiligung am
Ernährungsrat zu erreichen und dafür in den Nachbarkreisen und der Regio
Köln-Bonn zu werben.
Über die Ergebnisse ist dem
Ausschuss spätestens in einem Jahr zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 04.06.2020
(Anlage 4):
Der Rat der Stadt Köln
1.
begrüßt das Strategiepapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende
– Eine Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder,
Bestandsaufnahme und Zielvorgaben“ (Anlage 1). Der Rat betrachtet die
Ernährungsstrategie als Leitlinie für zukünftige politische Entscheidungen
einer kommunalen Ernährungspolitik.
2.
beauftragt die Verwaltung, ein ernährungsspezifisches Maßnahmenprogramm
für den kommunalen Wirkungskreis zu entwickeln und für den Umsetzungsprozess
eine dezernatsübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
3.
beschließt die beitragsfreie Mitgliedschaft der Stadt Köln im „Netzwerk
der Bio -Städte, -Gemeinden und -Landkreise“ und beauftragt die Verwaltung,
eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
4.
beschließt, den „Ernährungsrat Köln und Umgebung“– über die bisher
festgelegte Laufzeit (siehe Beschlussvorlage 0515/2017) hinaus – für weitere
fünf Jahre bis zum Jahresende 2024 zu unterstützen und den Zuschuss ab 2020 von
bislang 50.000 € auf 75.000 € p.a. anzuheben. Die Mittel sind im Haushaltsplan
2020/2021, für die Jahre 2020 bis 2024, im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,
-vorsorge, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die
Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur Unterstützung des „Ernährungsrates Köln und
Umgebung“ einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 90.000 € p.a. Auch
diese Mittel stehen im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Somit erhöht sich der
Gesamtzuschuss in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 auf 165.000 € p.a.
Die
Stadt Köln wird als festes Mitglied im „Ernährungsrat Köln und Umgebung“
weiterhin durch den Beigeordneten des Dezernates für Soziales, Umwelt,
Gesundheit und Wohnen bzw. den Amtsleiter des Umwelt- und
Verbraucherschutzamtes vertreten.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, im Sinne einer regionalen Versorgung eine
regionale Beteiligung am Ernährungsrat zu erreichen und dafür in den
Nachbarkreisen und der Regio Köln-Bonn zu werben.
Über die Ergebnisse ist dem Ausschuss spätestens in einem Jahr zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.