Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, kein Votum abzugeben, da das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 73479/08 fast ausnahmslos auf dem Gebiet des Stadtbezirks Mülheim liegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 - Arbeitstitel: Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2017 (öffentliche Bekanntgabe am 07.02.2018) für den Bereich zwischen den hinteren Grundstücksgrenzen der Straße An der Wasserburg 19c bis 1, dem Schlagbaumsweg bis zur hinteren Parzellengrenze des Grundstückes Wichheimer Kirchweg 105, den hinteren Grundstücksgrenzen des Wichheimer Kirchweges 105 bis 147, der südlichen Parzellengrenze des Grundstückes Wichheimer Kirchweg 118, eine mehrfach abknickende und mittig auf die Nordseite des Heizkraftwerkes zulaufende Linie, der Nordseite des Heizkraftwerkes, der Südseite des Spielplatzes und der Westseite des Spielplatzes bis zu der hinteren Parzellengrenze des Grundstückes An der Wasserburg 19c in Köln-Holweide und Köln-Merheim;
2. über die zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73479/08 für das 1,26 ha große Gebiet (Flurstücke 2016, 1243, 1244, 1245, Gemarkung Holweide) welches westlich begrenzt wird durch die Ostmerheimer Straße, im Norden durch den Schlagbaumsweg auf Höhe der Colonia-Allee, östlich begrenzt einerseits durch ein Gebäude (Flurstück 1459, Schlagbaumsweg Hausnummer 258) des Fernmeldeamtes (Post) und andererseits weiter südlich durch die Schutzpflanzung (Flurstück 1162) und im Süden durch die öffentliche Grünfläche (Flurstück 528, Gemarkung Holweide) — Arbeitstitel: "Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide" — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
3. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73479/08 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die SPD-Fraktion- zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt
1. die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2017 (öffentliche Bekanntgabe am 07.02.2018)
für den Bereich zwischen den hinteren Grundstücksgrenzen der Straße An der
Wasserburg 19c bis 1, dem Schlagbaumsweg bis zur hinteren Parzellengrenze des
Grundstückes Wichheimer Kirchweg 105, den hinteren Grundstücksgrenzen des
Wichheimer Kirchweges 105 bis 147, der südlichen Parzellengrenze des
Grundstückes Wichheimer Kirchweg 118, eine mehrfach abknickende und mittig auf
die Nordseite des Heizkraftwerkes zulaufende Linie, der Nordseite des
Heizkraftwerkes, der Südseite des Spielplatzes und der Westseite des
Spielplatzes bis zu der hinteren Parzellengrenze des Grundstückes An der
Wasserburg 19c in Köln-Holweide und Köln-Merheim;
2. über die zu der Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 73479/08 für das 1,26 ha große Gebiet (Flurstücke
2016, 1243, 1244, 1245, Gemarkung Holweide) welches westlich begrenzt wird
durch die Ostmerheimer Straße, im Norden durch den Schlagbaumsweg auf Höhe der
Colonia-Allee, östlich begrenzt einerseits durch ein Gebäude (Flurstück 1459,
Schlagbaumsweg Hausnummer 258) des Fernmeldeamtes (Post) und andererseits
weiter südlich durch die Schutzpflanzung (Flurstück 1162) und im Süden durch
die öffentliche Grünfläche (Flurstück 528, Gemarkung Holweide) — Arbeitstitel:
"Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide" — eingegangenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
3. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 73479/08 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.