Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage, gemeinsam mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, in die nachfolgenden Gremien. Bittet jedoch die Verwaltung, die betroffenen Bezirksvertretungen in die Angelegenheit einzubinden.
Zudem wird vereinbart, vor einem abschließenden Ratsbeschluss, eine gemeinsame Sondersitzung mit den beteiligten Gremien durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat
folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
In weiteren Sitzungslauf verwiesen mit erneuter Wiedervorlage.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Abstimmungsergebnis:
Im Rahmen der einstimmigen Beschlussfassung über die Tagesordnung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Ratsvorlage einschließlich des Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion ohne Votum in nachfolgende Gremien mit erneuter Wiedervorlage im Wirtschaftsausschuss am 16.01.2020
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist
die Beschlussvorlage ohne Votum in die gemeinsame Sondersitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Behandlung dieses
Punktes ist zu Beginn der Sitzung vertagt worden mit der Maßgabe, dass zunächst
ein Fachgespräch durchgeführt wird.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1496/2019 ohne Votum in die vom Stadtentwicklungsausschuss initiierte gemeinsame Sondersitzung im Januar 2020.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der vorgelegten Beschlussvorlage wird der Maßgabe zugestimmt, dass in der Fläche 5-505-007 die bisherigen Nutzungen von Bezirkssportanlage und Feuerwehrwache dauerhaft erhalten bleiben. Auch soll die Siedlung Am Ginsterberg als Allgemeines Siedlungsgebiet ausgewiesen werden, damit eine weitere Wohnnutzung möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem
Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Fraktion Die Grünen stellt einen Vertagungsantrag.
Herr Homann lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt mit
der Maßgabe einen separaten Termin mit der Fachverwaltung durchzuführen mit dem
Ziel weitere Flächen im Stadtbezirk Rodenkirchen zu besprechen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Ilg)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um eine überarbeitete Vorlage unter Berücksichtigung der im Infogespräch vereinbarten Änderungen sowie um eine öffentliche Veranstaltung vor dem endgültigen Beschluss in der BV
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit Änderungen zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss vertagt - vor Eintritt in die Tagesordnung - die Beschlussvorlage und den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in die noch zu terminierende gemeinsame Sondersitzung der beteiligten Ausschüsse.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Frau Aengenvoort gibt folgendes zu Protokoll:
Für die Optionsfläche 2-212-009 in Immendorf ist
seitens der CDU-Fraktion anzustreben, sie zwar als Optionsfläche vorzusehen,
bei der späteren Entwicklung sollte jedoch nur die nach Südwesten reichende, im
hinteren Teil befindliche Teilfläche für den Bau einer Kita vorgesehen werden.
Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre diesbezüglich auch Zufahrt/ Zugang zu dieser
KITA über die Giesdorfer Allee sicherzustellen.
Herr Wolters bittet bzw. regt an, für Immendorf
2-212-009 die Ergänzung „Verbesserung des ÖPNV-Angebotes“ bei der Rubrik
Verkehr/Umweltverbund zu vermerken. Dies wird von der gesamten
Bezirksvertretung Rodenkirchen sehr begrüßt.
Herr Dr. Klusemann bittet um Ergänzung, dass einen
Arbeitskreis mit der Fachverwaltung und der BV 2 zu installieren, in dem
weitere Flächen diskutiert und gesucht werden.
Herr Homann lässt über diese Ergänzung abstimmen:
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden
Beschluss:
Die Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:
Es soll ein Arbeitskreis mit der Fachverwaltung und
der Bezirksvertretung Rodenkirchen installiert werden, in dem weitere Flächen
im Stadtbezirk Rodenkirchen diskutiert und gesucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von 5 Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Stimmen des Herrn
Bronisz und des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht
anwesend: Herr Schykowski)
Die Fraktion Die Grünen bittet folgende Fläche
2-206-004 aus dem Regionalplan zu streichen:
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss:
Die
Fläche 2-206-004 soll aus dem Regionalplan gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Die Grünen und
der Herren Bronisz und Ilg bei Enthaltung der SPD-Fraktion gegen 5 Stimmen der
CDU-Fraktion zugestimmt.
(nicht
anwesend: Herr Schykowski)
Herr Ilg bittet die Fläche 2-213-012 aus dem
Regionalplan zu streichen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden
Beschluss:
Die
Fläche 2-213-012 soll aus dem Regionalplan gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimme des Herrn Ilg mit 5 Stimmen der Fraktion der CDU-Fraktion, der
SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz
abgelehnt.
(nicht
anwesend: Herr Schykowski)
Herr Homann lässt
über die ergänzte Vorlage abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als
Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im
Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere
ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind
besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der
Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem
Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht
abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten
Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung
übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen.
Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung
eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept
des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios
beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu
achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend
berücksichtigt und eingearbeitet werden.
- Es soll
ein Arbeitskreis mit der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung
Rodenkirchen installiert werden, in dem weitere Flächen im Stadtbezirk
Rodenkirchen diskutiert und gesucht werden.
- Die Fläche 2-206-004 soll aus dem Regionalplan gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Schykowski)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Beschlussvorlage und den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in die Gemeinsame Sondersitzung der beteiligten Ausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt
folgende Anmerkungen:
Fläche 6-601-011
Ein weiteres Zusammenwachsen der Dörfer wird
von der Bezirksvertretung Chorweiler befürwortet, die Flächen können daher so
aufgenommen werden.
Fläche 6-602-001
Entwicklung von Fühlingen soll mit Blick auf
die vorhandene Struktur des Ortes erfolgen.
Fläche 6-606-002
Frage warum diese Fläche nicht bis zur Straße
weitergeführt wird, dadurch könnte ggf. die Fläche vergrößert werden.
Fläche 6-607-003 / 004
Verkehrsproblematik muss hier beachtet werden,
derzeit gibt es schon massive Bürgerbeschwerden – Problemlösung
Grundsätzlich werden die Flächen aber befürwortet.
Fläche 6-608-006
Wohnbebauung ist vorstellbar, jedoch kein
Gewerbegebiet.
Das vorhandene Bahngleis hat keinen Einfluss auf eine Bebauung.
Fläche 6-611-007 / 009 / 010
Abrundung hat bereits stattgefunden, die
Notwendigkeit einer erneuten Abrundung ist daher fraglich.
Zudem muss zunächst eine Prüfung der Seveso III Richtlinie erfolgen
hinsichtlich der Gefahren aus dem Industriegebiet.
Nördliches Roggendorf wurde bereits abgelehnt, südliche Weiterentwicklung wurde
befürwortet.
Jedoch sollte vor einer Weiterentwicklung zunächst der Bau des Blumenbergsweg
sowie der Anschluss an die A 57 erfolgen.
Fläche 6-611-008
Ausgeschnittene Ecke im südlichen Bereich
sollte wenn möglich bis zur Autobahn auch aufgenommen werden.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem
Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
zum 1. Beschluss:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Urmetzer (FDP)
Abstimmungsergebnis
zum 1. Beschluss:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst
auf der Grundlage der eingereichten vier Änderungs-/Ergänzungsanträge über die
einzelnen Flächen im Stadtbezirk Kalk abstimmen:
1. Beschluss:
Flächennummer
8-805-001 (Ostheim)
Die Bezirksvertretung
Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Beschluss:
Flächennummer
8-805-002 (Ostheim)
Die Bezirksvertretung
Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3. Beschluss:
Flächennummer
8-807-003 (Brück)
Die Bezirksvertretung
Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche mit der Maßgabe zu, dass eine Prüfung
der Lage insbesondere im Hinblick auf
die Erschließung mit ÖPNV und MIV erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bei Enthaltung des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt.
4. Beschluss:
Flächennummer
8-807-004 (Brück)
Die Bezirksvertretung
Kalk lehnt die Aufnahme dieser Fläche ab.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und die Stimme
des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt.
5. Beschluss:
Flächennummer
8-807-005 (Brück)
Die Bezirksvertretung
Kalk lehnt die Aufnahme dieser Fläche ab.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zugestimmt.
6. Beschluss:
Flächennummer
8-808-006 (Rath/Heumar)
Die Bezirksvertretung
Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche mit der Maßgabe zu, diese Fläche wieder
auf die ursprüngliche Fläche vergrößert wird (vgl. hierzu Anlage 8 der
Vorlage).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktionen Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.
7. Beschluss:
Flächennummer
8-809-010 (Neubrück)
Die Bezirksvertretung
Kalk lehnt die Aufnahme dieser Fläche ab.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zugestimmt.
8. Beschluss:
Aufnahme einer neuen Fläche
Die Fläche rund um den Autobahnzubringer
Hans-Schulten-Straße in Köln-Brück/-Neubrück ist neu aufzunehmen und als
Optionsfläche zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Hooghoughi
(FDP) und der Bezirksvertreterin
Topp-Burghardt (CDU) zugestimmt.
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer stellt abschließend die so geänderte Beschlussvorlage der
Verwaltung zur Abstimmung:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen
der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und
GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln mit folgenden Änderungen/Ergänzungen für den Stadtbezirk Kalk:
Flächennummer 8-807-003 (Brück)
Die Aufnahme dieser Fläche erfolgt mit der Maßgabe,
dass eine Prüfung der Lage insbesondere
im Hinblick auf die Erschließung mit ÖPNV und MIV erfolgt.
Flächennummer 8-807-004 (Brück)
Die Aufnahme dieser Fläche wird abgelehnt.
Flächennummer 8-807-005 (Brück)
Die Aufnahme dieser Fläche wird abgelehnt
Flächennummer 8-808-006 (Rath/Heumar)
Die Aufnahme dieser Fläche erfolgt mit der Maßgabe,
dass diese Fläche wieder auf die ursprüngliche Fläche vergrößert wird (vgl.
hierzu Anlage 8 der Vorlage).
Flächennummer 8-809-010 (Neubrück)
Die Aufnahme dieser Fläche wird abgelehnt.
Aufnahme
einer neuen Fläche
Die Fläche rund um den Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße
in Köln-Brück/-Neubrück ist neu aufzunehmen und als Optionsfläche zu prüfen.
2.
Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt
beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der
verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist
insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes
weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
3.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in
der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die
Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu
ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung
eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des
Regionalplans erhalten.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche
Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend
mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der
Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksvertreterin Topp-Burghardt (CDU) zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Geänderter Beschluss:
- In der Folge zum Beschluss des Rates zum
Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in Anlage 1
aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer
Funktion die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie
Flächen deren Meldung den folgenden Ausschlusskriterien widersprechen der Bezirksregierung als
Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im
Regionalplan zu übermitteln:
Ausschlusskriterien:
Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter
und Nahrungsmittelherstellung Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer
Funktionen
Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt
Schutz von klimarelevanten Böden
Kaltluft-Leitbahnen
Kaltluft-Einzugsgebiete
lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A)
geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.)
mit Umfeld 300 bis 3000 Meter Biotopverbundflächen,
schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter
Waldbereiche
Wildtierkorridore
Wasserschutzgebiete
unzerschnittene verkehrsarme Räum < 50 km²
Flächen die ohne notwendige Arrondierung
(Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit Ein- oder
zweigeschossigen Häusern bebaut werden können
Optionsflächen, welche eine besondere ökologische
Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders
gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über
eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des
ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen
gemeldet:
7-702-13
7-707-003
7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche
7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche
Fläche gehört zu einem Biotopverbund
Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7
gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so dass diese aus der Meldung
zurückgezogen werden.
- Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der
Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die
Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des
Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass
die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende
Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des
Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen
und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung
des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und Herrn Eberle bei Enthaltung von Frau Wilden zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
(Änderungsvorschlag wurde in der Sitzung mündlich von Herrn Schüler (Grüne)
vorgetragen, von der Bezirksvertretung nach Aussprache mit der Vorlage
beschlossen und im Nachgang bei der Schriftführung eingereicht)
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Der
Stadtbezirk Lindenthal hat in den vergangenen Jahren mit 25 % einen
überproportional großen Anteil am Wachstum Kölns. Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt daher folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:
- Grundsätzlich
spricht sich die Bezirksvertretung Lindenthal dafür aus, dass angesichts
der Klimaänderung vor dem Verlust von Freiflächen durch Ausweisung neuer
Siedlungsflächen sämtliche Potentiale der Innenverdichtung ausgeschöpft
werden. Ferner spricht sich die Bezirksvertretung für eine frühzeitige und
intensive Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung aus, wie sie sich zum
Beispiel im Rahmenplanungsgebiet Müngersdorf-Braunsfeld-Ehrenfeld, beim
Landschaftspark Belvedere oder bei der Entwicklung des Radverkehrskonzept
Lindenthal bewährt hat.
- Im Einzelnen empfiehlt
die BV 3 dem Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, die in
Anlage 1 aufgeführten Flächenvorschläge wie folgt abzuändern:
Fläche
Junkersdorf
3-306-001
A ist für die Bezirksvertretung immer ein Schulstandort und keine allgemeine
Siedlungsfläche. Es besteht die Gefahr, dass dieser Schulstandort zu Wohnungsbau
bei einer Ausweisung als ASF verändert wird (siehe Ludwig-Jahn-Straße).
3-306-001
B wird abgelehnt, da Bestandteil des Grünzugs West und zur Verhinderung von
städtebaulicher Fehlentwicklung durch Legalisierung heutiger Nutzungen.
Fläche Lövenich:
3-308-002-A: Die Flächengestaltung und
Flächengröße orientiert sich an dem Beschluss der BV vom Januar 2015 mit ca
19,4 ha und entlang der geplanten Stadtbahntrasse / Randkanal. Es bleibt ein
deutlicher Abstand zur Umgehungsstraße Lise-Meitner-Ring.
3-308-002 B: Neue Fläche: Der Zwickel
zwischen Randkanal und Widdersdorfer Landstraße wird einschließlich der
Hofanlage als ASF ausgewiesen mit einem Abstand von ca 130m von der L213 Lise
Meitner-Ring (somit außerhalb der Klasse 5 stark klimaaktive Fläche)
Flächen Widdersdorf:
3-309-003 wird entsprechend dem Beschluss
der BV vom Januar 2015 wird in der Tiefe vergrößert bis zum Golfplatz, in der
Längsausdehnung etwas zurückgenommen.
3-309-005 ist abzulehnen, da sie den
Freiraum-Korridor (lokale Kaltluftentstehungsgebiet) verengt und Fläche der
Klasse 5 stark klimaaktive Flächen beansprucht und Teile der Ausgleichsfläche
für Widdersdorf Süd überzieht. Dabei ist die in den gleichen Freiraum
reinragende Planung der Stadt Pulheim zum Ausbau des Gewerbegebietes verschärfend
einzubeziehen.
3-309-006 ist Bestandteil des Regionalen
Grünzugs „Landschaftspark Lövenicher Feld“ und wird daher abgelehnt.
Alle Flächen befinden sich in der Klasse 4
klimaaktive Flächen und daher sind die kommenden Planungen annähernd klimaneutral
zu planen.
- Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt
ihr 2015 beschlossenes Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner
Westen für die Stadtteile Weiden, Lövenich und Widdersdorf und ersucht den Rat der Stadt Köln,
durch eigenen Beschluss die nachstehenden Maßnahme wirksam werden zu
lassen.
Verkehr
Motorisierter
Individualverkehr
Das
bestehende Straßennetz ist unverzüglich zu ertüchtigen.
Stadtbahn
Die
Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und
entlang der Straße „Unter Linden“ bis zur Endstelle Haus Rath verlängert.
Der
Rat der Stadt Köln wird aufgefordert die Voraussetzungen beim NVR, bei der KVB
und beim Land NRW zu schaffen, die Umsetzung dieses Vorhabens beschleunigt zu
realisieren.
Eine
Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und
schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen.
Radwegenetz
Der
neue Schulstandort in Widdersdorf/Lövenich und die neuen Wohngebiete werden mit
einer attraktiven Radinfrastruktur an wichtige Zielpunkte (besonders ÖPNV,
Einkaufen, Freizeit) angebunden.
Wohnen
Ein
neues Wohngebiet ist in Widdersdorf-Ost die Fläche hinter dem „Neu-Subbelrather
Hof“ entlang des Rad-/ Fußweges zu planen.
Eine
weitere Fläche mit ca 19 ha für den Wohnungsbau ist nördlich des Randkanals in
Köln-Lövenich zu planen. Durch die Trasse der Stadtbahn ist es möglich, Teile
dieses Gebietes beidseits der Brauweiler Straße für Wohnungsbau zu nutzen.
Freiraum
Drei
Freiraumkorridore sind zu realisieren: der schon beschlossene Grünzug West wird
von Junkersdorf über Weiden-Süd bis zur Bonnstraße erstellt. Die Fläche entfällt somit für alle weiteren
Optionen einer anderen Nutzung.
- In Verwirklichung des Konzeptes Regio Grün
wird der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab dem Golfplatz südlich
von Widdersdorf beidseits des Lise-Meitner-Rings und der L213 festgesetzt
und in Fortführung zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis bis zur Glessener
Höhe geplant. Besonders die südliche Verbindung beidseits der L213n (Lise-Meitner-Ring) und der L213 ist im
Rahmen eines Wettbewerbs anzugehen. Die heutige nördliche Verbindung „Auf
der Aspel“ / „Pilgerweg“ ist schon vorhanden und muss noch gestärkt
werden.
- Die Flächen nördlich von Widdersdorf vom
Randkanal bis zur Eisenbahnstrecke Pulheim-Köln werden als Freiraum
ausgewiesen und mit Kiesseen gestaltet. In Gesprächen mit der Stadt
Pulheim wird eine Weiterführung der Freiraumplanung auf das Stadtgebiet
Pulheim angestrebt.
Die
Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Stadtbahn, des Wohnungsbaus werden für die
Gestaltung der Freiraumkorridore eingesetzt.
Lövenicher
Freiflächen
Der
Park „Am Heidstamm“ wird errichtet.
Es sind für jede Freifläche Ausgestaltungen für
Sport, Begegnung und Mehrgenarationen Aktivitäten zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen
mit 5-Nein Stimmen (4
SPD, 1 Grüne)
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer IV – Seite ).
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage 2887/2019 und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0594/2020 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Vorlage 2887/2019 und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0594/2020 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in nachfolgende Gremien.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:
1.
Der Rat
bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor
dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt
und der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.
2.
Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung
der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung
übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die
Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis
auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.
3.
Der Rat
bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den
Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis,
um diese in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat
die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis
und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die
Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen
Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere
Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise
der Bezirksvertretungen zu würdigen.
4.
Der Rat
nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer
Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen
der Umweltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der
jeweiligen Flächen im weiteren Verfahren.
5.
Der
prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst
werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße
zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele
der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen
Partner. Darüber hinaus ist auf den
Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie der
Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer
umfassenden Infrastruktur zu achten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung
des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 (Anlage 20):
1.
Der Rat bekennt sich zu den
Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund der
Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und der Entwicklung
eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.
2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der
Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung
übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die
Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis
auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.
3.
Der Rat bedankt sich bei der
Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirksvertretungen für
die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das weitere
Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung
und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der
umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach
der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich
vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung
wird gebeten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen.
4.
Der Rat nimmt die von der
Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer Funktion zur Kenntnis.
Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Umweltprüfung durch
die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen Flächen im
weiteren Verfahren.
5. Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale
Gesamtstrategie eingepasst werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen
müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt
werden. Dabei sind die Ziele der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie
die Belange der regionalen Partner.
Darüber hinaus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur--
und Klimaschutzes, sowie der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der
notwendigen Bereitstellung einer umfassenden Infrastruktur zu achten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.