Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage, gemeinsam mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, in die nachfolgenden Gremien. Bittet jedoch die Verwaltung, die betroffenen Bezirksvertretungen in die Angelegenheit einzubinden.

Zudem wird vereinbart, vor einem abschließenden Ratsbeschluss, eine gemeinsame Sondersitzung mit den beteiligten Gremien durchzuführen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.



Abstimmungsergebnis:

In weiteren Sitzungslauf verwiesen mit erneuter Wiedervorlage.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Abstimmungsergebnis:

Im Rahmen der einstimmigen Beschlussfassung über die Tagesordnung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Ratsvorlage einschließlich des Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion ohne Votum in nachfolgende Gremien mit erneuter Wiedervorlage im Wirtschaftsausschuss am 16.01.2020



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die gemeinsame Sondersitzung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Behandlung dieses Punktes ist zu Beginn der Sitzung vertagt worden mit der Maßgabe, dass zunächst ein Fachgespräch durchgeführt wird.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1496/2019 ohne Votum in die vom Stadtentwicklungsausschuss initiierte gemeinsame Sondersitzung im Januar 2020.




 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der vorgelegten Beschlussvorlage wird der Maßgabe zugestimmt, dass in der Fläche 5-505-007 die bisherigen Nutzungen von Bezirkssportanlage und Feuerwehrwache dauerhaft erhalten bleiben. Auch soll die Siedlung Am Ginsterberg als Allgemeines Siedlungsgebiet ausgewiesen werden, damit eine weitere Wohnnutzung möglich ist.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Fraktion Die Grünen stellt einen Vertagungsantrag.

Herr Homann lässt abstimmen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe einen separaten Termin mit der Fachverwaltung durchzuführen mit dem Ziel weitere Flächen im Stadtbezirk Rodenkirchen zu besprechen.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Ilg)

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.

Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um eine überarbeitete Vorlage unter Berücksichtigung der im Infogespräch vereinbarten Änderungen sowie um eine öffentliche Veranstaltung vor dem endgültigen Beschluss in der BV



Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt




Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss vertagt - vor Eintritt in die Tagesordnung - die Beschlussvorlage und den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in die noch zu terminierende gemeinsame Sondersitzung der beteiligten Ausschüsse.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Frau Aengenvoort gibt folgendes zu Protokoll:

Für die Optionsfläche 2-212-009 in Immendorf ist seitens der CDU-Fraktion anzustreben, sie zwar als Optionsfläche vorzusehen, bei der späteren Entwicklung sollte jedoch nur die nach Südwesten reichende, im hinteren Teil befindliche Teilfläche für den Bau einer Kita vorgesehen werden. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre diesbezüglich auch Zufahrt/ Zugang zu dieser KITA über die Giesdorfer Allee sicherzustellen.

Herr Wolters bittet bzw. regt an, für Immendorf 2-212-009 die Ergänzung „Verbesserung des ÖPNV-Angebotes“ bei der Rubrik Verkehr/Umweltverbund zu vermerken. Dies wird von der gesamten Bezirksvertretung Rodenkirchen sehr begrüßt.

Herr Dr. Klusemann bittet um Ergänzung, dass einen Arbeitskreis mit der Fachverwaltung und der BV 2 zu installieren, in dem weitere Flächen diskutiert und gesucht werden.

Herr Homann lässt über diese Ergänzung abstimmen:

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:

Es soll ein Arbeitskreis mit der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung Rodenkirchen installiert werden, in dem weitere Flächen im Stadtbezirk Rodenkirchen diskutiert und gesucht werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von 5 Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

Die Fraktion Die Grünen bittet folgende Fläche 2-206-004 aus dem Regionalplan zu streichen:

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss:

Die Fläche 2-206-004 soll aus dem Regionalplan gestrichen werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Herren Bronisz und Ilg bei Enthaltung der SPD-Fraktion gegen 5 Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

Herr Ilg bittet die Fläche 2-213-012 aus dem Regionalplan zu streichen.

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Fläche 2-213-012 soll aus dem Regionalplan gestrichen werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg mit 5 Stimmen der Fraktion der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz abgelehnt.

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

Herr Homann lässt über die ergänzte Vorlage abstimmen.

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
  4. Es soll ein Arbeitskreis mit der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung Rodenkirchen installiert werden, in dem weitere Flächen im Stadtbezirk Rodenkirchen diskutiert und gesucht werden.
  5. Die Fläche 2-206-004 soll aus dem Regionalplan gestrichen werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Beschlussvorlage und den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in die Gemeinsame Sondersitzung der beteiligten Ausschüsse.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt folgende Anmerkungen:

Fläche 6-601-011

Ein weiteres Zusammenwachsen der Dörfer wird von der Bezirksvertretung Chorweiler befürwortet, die Flächen können daher so aufgenommen werden.

Fläche 6-602-001

Entwicklung von Fühlingen soll mit Blick auf die vorhandene Struktur des Ortes erfolgen.

Fläche 6-606-002

Frage warum diese Fläche nicht bis zur Straße weitergeführt wird, dadurch könnte ggf. die Fläche vergrößert werden.

Fläche 6-607-003 / 004

Verkehrsproblematik muss hier beachtet werden, derzeit gibt es schon massive Bürgerbeschwerden – Problemlösung
Grundsätzlich werden die Flächen aber befürwortet.

Fläche 6-608-006

Wohnbebauung ist vorstellbar, jedoch kein Gewerbegebiet.
Das vorhandene Bahngleis hat keinen Einfluss auf eine Bebauung.

Fläche 6-611-007 / 009 / 010

Abrundung hat bereits stattgefunden, die Notwendigkeit einer erneuten Abrundung ist daher fraglich.
Zudem muss zunächst eine Prüfung der Seveso III Richtlinie erfolgen hinsichtlich der Gefahren aus dem Industriegebiet.
Nördliches Roggendorf wurde bereits abgelehnt, südliche Weiterentwicklung wurde befürwortet.
Jedoch sollte vor einer Weiterentwicklung zunächst der Bau des Blumenbergsweg sowie der Anschluss an die A 57 erfolgen.

Fläche 6-611-008

Ausgeschnittene Ecke im südlichen Bereich sollte wenn möglich bis zur Autobahn auch aufgenommen werden.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.



Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Urmetzer (FDP)

Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst auf der Grundlage der eingereichten vier Änderungs-/Ergänzungsanträge über die einzelnen Flächen im Stadtbezirk Kalk abstimmen:

1. Beschluss:

Flächennummer 8-805-001 (Ostheim)

Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

2. Beschluss:

Flächennummer 8-805-002 (Ostheim)

Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

3. Beschluss:

Flächennummer 8-807-003 (Brück)

Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche mit der Maßgabe zu, dass eine Prüfung der  Lage insbesondere im Hinblick auf die Erschließung mit ÖPNV und MIV erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt.

4. Beschluss:

Flächennummer 8-807-004 (Brück)

Die Bezirksvertretung Kalk lehnt die Aufnahme dieser Fläche ab.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und die Stimme des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt.

5. Beschluss:

Flächennummer 8-807-005 (Brück)

Die Bezirksvertretung Kalk lehnt die Aufnahme dieser Fläche ab.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zugestimmt.

6. Beschluss:

Flächennummer 8-808-006 (Rath/Heumar)

Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Aufnahme dieser Fläche mit der Maßgabe zu, diese Fläche wieder auf die ursprüngliche Fläche vergrößert wird (vgl. hierzu Anlage 8 der Vorlage).

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.

7. Beschluss:

Flächennummer 8-809-010 (Neubrück)

Die Bezirksvertretung Kalk lehnt die Aufnahme dieser Fläche ab.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zugestimmt.

8. Beschluss:

Aufnahme einer neuen Fläche

Die Fläche rund um den Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße in Köln-Brück/-Neubrück ist neu aufzunehmen und als Optionsfläche zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Hooghoughi (FDP) und der Bezirksvertreterin  Topp-Burghardt (CDU) zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt abschließend die so geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.       Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln mit folgenden Änderungen/Ergänzungen für den Stadtbezirk Kalk:

Flächennummer 8-807-003 (Brück)

Die Aufnahme dieser Fläche erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Prüfung der  Lage insbesondere im Hinblick auf die Erschließung mit ÖPNV und MIV erfolgt.

Flächennummer 8-807-004 (Brück)

Die Aufnahme dieser Fläche wird abgelehnt.

Flächennummer 8-807-005 (Brück)

Die Aufnahme dieser Fläche wird abgelehnt

Flächennummer 8-808-006 (Rath/Heumar)

Die Aufnahme dieser Fläche erfolgt mit der Maßgabe, dass diese Fläche wieder auf die ursprüngliche Fläche vergrößert wird (vgl. hierzu Anlage 8 der Vorlage).

Flächennummer 8-809-010 (Neubrück)

Die Aufnahme dieser Fläche wird abgelehnt.

Aufnahme einer neuen Fläche

Die Fläche rund um den Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße in Köln-Brück/-Neubrück ist neu aufzunehmen und als Optionsfläche zu prüfen.

2.    Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.

3.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksvertreterin Topp-Burghardt (CDU) zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Geänderter Beschluss:

  1. In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funktion die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung den folgenden Ausschlusskriterien widersprechen  der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln:

Ausschlusskriterien:

Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen

Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt

Schutz von klimarelevanten Böden

Kaltluft-Leitbahnen

Kaltluft-Einzugsgebiete

lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A)

geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter Biotopverbundflächen,

schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter

Waldbereiche

Wildtierkorridore

Wasserschutzgebiete

unzerschnittene verkehrsarme Räum < 50 km²

Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können

Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen. 

Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet:

7-702-13

7-707-003

7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche

7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund 

Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden.

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.



Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und Herrn Eberle bei Enthaltung von Frau Wilden zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:
(Änderungsvorschlag wurde in der Sitzung mündlich von Herrn Schüler (Grüne) vorgetragen, von der Bezirksvertretung nach Aussprache mit der Vorlage beschlossen und im Nachgang bei der Schriftführung eingereicht)

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.

Der Stadtbezirk Lindenthal hat in den vergangenen Jahren mit 25 % einen überproportional großen Anteil am Wachstum Kölns. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt daher folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:

  1. Grundsätzlich spricht sich die Bezirksvertretung Lindenthal dafür aus, dass angesichts der Klimaänderung vor dem Verlust von Freiflächen durch Ausweisung neuer Siedlungsflächen sämtliche Potentiale der Innenverdichtung ausgeschöpft werden. Ferner spricht sich die Bezirksvertretung für eine frühzeitige und intensive Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung aus, wie sie sich zum Beispiel im Rahmenplanungsgebiet Müngersdorf-Braunsfeld-Ehrenfeld, beim Landschaftspark Belvedere oder bei der Entwicklung des Radverkehrskonzept Lindenthal bewährt hat.

  1. Im Einzelnen empfiehlt die BV 3 dem Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, die in Anlage 1 aufgeführten Flächenvorschläge wie folgt abzuändern:

Fläche Junkersdorf

3-306-001 A ist für die Bezirksvertretung immer ein Schulstandort und keine allgemeine Siedlungsfläche. Es besteht die Gefahr, dass dieser Schulstandort zu Wohnungsbau bei einer Ausweisung als ASF verändert wird (siehe Ludwig-Jahn-Straße).

3-306-001 B wird abgelehnt, da Bestandteil des Grünzugs West und zur Verhinderung von städtebaulicher Fehlentwicklung durch Legalisierung heutiger Nutzungen.

Fläche Lövenich:

3-308-002-A: Die Flächengestaltung und Flächengröße orientiert sich an dem Beschluss der BV vom Januar 2015 mit ca 19,4 ha und entlang der geplanten Stadtbahntrasse / Randkanal. Es bleibt ein deutlicher Abstand zur Umgehungsstraße Lise-Meitner-Ring.

3-308-002 B: Neue Fläche: Der Zwickel zwischen Randkanal und Widdersdorfer Landstraße wird einschließlich der Hofanlage als ASF ausgewiesen mit einem Abstand von ca 130m von der L213 Lise Meitner-Ring (somit außerhalb der Klasse 5 stark klimaaktive Fläche) 

Flächen Widdersdorf:

3-309-003 wird entsprechend dem Beschluss der BV vom Januar 2015 wird in der Tiefe vergrößert bis zum Golfplatz, in der Längsausdehnung etwas zurückgenommen. 

3-309-005 ist abzulehnen, da sie den Freiraum-Korridor (lokale Kaltluftentstehungsgebiet) verengt und Fläche der Klasse 5 stark klimaaktive Flächen beansprucht und Teile der Ausgleichsfläche für Widdersdorf Süd überzieht. Dabei ist die in den gleichen Freiraum reinragende Planung der Stadt Pulheim zum Ausbau des Gewerbegebietes verschärfend einzubeziehen.  

3-309-006 ist Bestandteil des Regionalen Grünzugs „Landschaftspark Lövenicher Feld“ und wird daher abgelehnt.

Alle Flächen befinden sich in der Klasse 4 klimaaktive Flächen und daher sind die kommenden Planungen annähernd klimaneutral zu planen.

  1. Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt ihr 2015 beschlossenes Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Stadtteile Weiden, Lövenich und Widdersdorf und ersucht den Rat der Stadt Köln, durch eigenen Beschluss die nachstehenden Maßnahme wirksam werden zu lassen.

Verkehr

Motorisierter Individualverkehr

Das bestehende Straßennetz ist unverzüglich zu ertüchtigen.

Stadtbahn  

Die Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und entlang der Straße „Unter Linden“ bis zur Endstelle Haus Rath verlängert.

Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert die Voraussetzungen beim NVR, bei der KVB und beim Land NRW zu schaffen, die Umsetzung dieses Vorhabens beschleunigt zu realisieren.

Eine Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen.

Radwegenetz

Der neue Schulstandort in Widdersdorf/Lövenich und die neuen Wohngebiete werden mit einer attraktiven Radinfrastruktur an wichtige Zielpunkte (besonders ÖPNV, Einkaufen, Freizeit) angebunden.

Wohnen

Ein neues Wohngebiet ist in Widdersdorf-Ost die Fläche hinter dem „Neu-Subbelrather Hof“ entlang des Rad-/ Fußweges zu planen.

Eine weitere Fläche mit ca 19 ha für den Wohnungsbau ist nördlich des Randkanals in Köln-Lövenich zu planen. Durch die Trasse der Stadtbahn ist es möglich, Teile dieses Gebietes beidseits der Brauweiler Straße für Wohnungsbau zu nutzen.

Freiraum

Drei Freiraumkorridore sind zu realisieren: der schon beschlossene Grünzug West wird von Junkersdorf über Weiden-Süd bis zur Bonnstraße erstellt. Die Fläche entfällt somit für alle weiteren Optionen einer anderen Nutzung.

  1. In Verwirklichung des Konzeptes Regio Grün wird der Freiraum vom Landschaftspark Belvedere ab dem Golfplatz südlich von Widdersdorf beidseits des Lise-Meitner-Rings und der L213 festgesetzt und in Fortführung zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis bis zur Glessener Höhe geplant. Besonders die südliche Verbindung beidseits der L213n  (Lise-Meitner-Ring) und der L213 ist im Rahmen eines Wettbewerbs anzugehen. Die heutige nördliche Verbindung „Auf der Aspel“ / „Pilgerweg“ ist schon vorhanden und muss noch gestärkt werden.
  2. Die Flächen nördlich von Widdersdorf vom Randkanal bis zur Eisenbahnstrecke Pulheim-Köln werden als Freiraum ausgewiesen und mit Kiesseen gestaltet. In Gesprächen mit der Stadt Pulheim wird eine Weiterführung der Freiraumplanung auf das Stadtgebiet Pulheim angestrebt.

Die Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Stadtbahn, des Wohnungsbaus werden für die Gestaltung der Freiraumkorridore eingesetzt. 

Lövenicher Freiflächen

Der Park „Am Heidstamm“ wird errichtet.

Es sind für jede Freifläche Ausgestaltungen für Sport, Begegnung und Mehrgenarationen Aktivitäten zu prüfen.



Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

mit 5-Nein Stimmen (4 SPD, 1 Grüne)

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer IV – Seite    ).

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage 2887/2019 und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0594/2020 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Vorlage 2887/2019 und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0594/2020 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln. Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
  2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.



Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Wirtschaftsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in nachfolgende Gremien.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:

1.    Der Rat bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.

3.    Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen.

4.    Der Rat nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Umweltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen Flächen im weiteren Verfahren.

5.    Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen Partner.  Darüber hinaus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer umfassenden Infrastruktur zu achten.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 (Anlage 20):

1.    Der Rat bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.

3.    Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen.

4.    Der Rat nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Umweltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen Flächen im weiteren Verfahren.

5.    Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen Partner.  Darüber hinaus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer umfassenden Infrastruktur zu achten.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.