Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die
Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH)
„Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“
(Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt die als
Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des
Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“
(Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die
Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH)
„Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph
Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt die als
Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des
Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung)
in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.