Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.