Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). Nachdem die Verwaltung danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen einer Stellungnahme (1532/2019) mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss habe überbezirkliche Bedeutung. Dieser Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksvertretung Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirksbürgermeister

 

  • den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, dass dieser die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt;

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.

  • für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, den Klageweg zu beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP.