Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig empfohlen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu
erweitern.
2.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der
Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der
Zügigkeitserweiterung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.