Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.

                                        

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.

                                        

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.

                                        

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.

 

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.

                                        

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 



Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu erweitern.

2.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung zu stellen.

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.