Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-       Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.

-       Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesserungen weiter energisch voranzutreiben.

 

  1. Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.

-       Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.

-       Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen- Plan dafür vorgelegt werden.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig geändert beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über  die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-       Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.

-       Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesserungen weiter energisch voranzutreiben.

 

2.    Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:

 

Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum

            31.12.2017 wird festgestellt.

-       Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.

 

-       Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss über Punkt 2 der Beschlussvorlage mit den Ergänzungen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.09.2019 (Anlage 5) und dem Finanzausschuss vom 11.10.2019 (Anlage 6):

 

Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.

-       Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.

 

-       Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.