Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und
beschließt nach eingehender Beratung:
- Der Ausschuss schließt sich dem
eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt
den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.
- Er empfiehlt dem Rat die
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
-
Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der
Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
-
Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung
aufzufordern, die Verbesserungen weiter energisch voranzutreiben.
- Der
Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von
39.202.068,14 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
ausgeglichen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu
ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die
zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.
-
Bis Ende des
Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen- Plan dafür vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig geändert beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und
beschließt nach eingehender Beratung:
-
Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten
Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im
Sinne von § 101 GO.
-
Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96
Abs. 1 GO.
-
Ferner
empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesserungen weiter
energisch voranzutreiben.
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum
31.12.2017
wird festgestellt.
-
Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung
gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
-
Der
Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme
der Ausgleichrücklage ausgeglichen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die
zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.
-
Bis Ende
des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss über Punkt 2 der Beschlussvorlage mit den Ergänzungen aus dem
Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.09.2019 (Anlage 5) und dem Finanzausschuss
vom 11.10.2019 (Anlage 6):
Der Rat beschließt:
-
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.
-
Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung
gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
-
Der
Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inanspruchnahme
der Ausgleichrücklage ausgeglichen.
-
Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die
zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.
-
Bis Ende
des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.